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BfB lehnt Anhebung der Grundsteuer B ab

BENSHEIM. - Zu ihrer nächsten Video-Konferenz trifft sich die BfB-Fraktion am Dienstag, 1. Juni, ab 18 Uhr. Die Beratung des Haushaltsentwurfes für 2021 steht dabei neben einem Rückblick auf die erste Arbeitssitzung der neugewählten Stadtverordnetenversammlung im Mittelpunkt des Treffens.

„Die erste Arbeitssitzung haben wir für unsere Ziele genutzt und eine offene Atmosphäre in der Stadtverordnetenversammlung festgestellt. Wir hoffen darauf, dass dies so bleibt“, so die BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

„Zwei Anträge der BfB mit FWG und Grünen wurden kaum verändert beschlossen und auf den Weg gebracht. Unsere beschlossenen Anträge für das Programm zu Photovoltaik-Anlagen auf bereits genutzten Flächen und der Herausnahme von städtischen Wäldern aus der Bewirtschaftung und Wiederaufforstung der kranken städtischen Wälder zeigen, dass es einen neuen Stiel in der Stadtverordnetenversammlung gibt. Das wollen wir festhalten und vertiefen.“

Der Beschluss des Prüf-Antrages den Grüne, SPD, BfB und FWG bezüglich einer Nord-Süd-Radwegeverbindung über die Gartenstraße auf den Weg gebracht haben zeige, dass das Thema Unterstützung des Radverkehrs in dieser Wahlperiode eine zunehmende Bedeutung bekomme. „Diese Entwicklung unterstützen wir“, betont BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

„Bei der Beratung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2021 werden wir eine ganze Reihe von Kürzungsvorschlagen beraten und unterbreiten. Unser Ziel ist es, dass die 2024 vorgesehene Anhebung der Grundsteuer B von 480 Punkten auf 640 Punkten gestrichen wird.

Die Anhebung der Grundsteuer B und damit eine Erhöhung der Mietnebenkosten ist das völlig falsche Signal. Die Mietkosten sind ohnehin in den letzten Jahren drastisch gestiegen“, weist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel auf die anstehende >Problematik hin.

„Wir hoffen, dass die Zusammenarbeit in der Stadtverordnetenversammlung dazu führt, dass die Erhöhung der Grundsteuer B mit Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung überflüssig gemacht werden kann.

Wir bauen darauf, dass der Magistrat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28. Oktober 2019, der bei der Aufhebung der Satzung über die Straßenbeitragssatzung gefasst wurde, noch gewissenhaft umsetzt.“

Der Beschluss, der auf Antrag von CDU, GLB und BfB gefasst wurde, lautete: „Der Magistrat wird beauftragt, bis nach der Sommerpause 2020 Vorschläge für Kürzungen, Reduzierungen bzw. Abplanungen, insbesondere bei den investiven Auszahlungen, vorzulegen, um als Gegenfinanzierung für die wegfallenden Straßenbeiträgen ab dem Jahr 2021 eine Kreditaufnahme soweit wie möglich zu vermeiden.“