Umtausch von Führerscheinen erfolgt nicht im Bürgerbüro
BENSHEIM. - Bis 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, gegen neue, eu-einheitliche Führerscheine umgetauscht werden.
Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Für FührerscheininhaberInnen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, endet die Frist am 19. Juli.
Die Stadt Bensheim weist darauf hin, dass der Umtausch der Führerscheine nicht über das Bürgerbüro der Stadt erfolgt.
Die AntragstellerInnen werden gebeten, sich mit diesem Anliegen an die Führerscheinstelle des Kreises Bergstraße zu wenden. Lediglich die Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins ist im Bürgerbüro möglich.