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BfB und FWG: Vor neuer Aufgabenzuteilung Prüfauftrag zur MEGB umsetzen!

BENSHEIM. - „Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Februar dieses Jahres zur städtischen Marketing- und Entwicklungsgesellschaft (MEGB) zuerst abgearbeitet und zur Entscheidung den kommunalen Gremien vorgelegt werden muss, bevor Grundsatzentscheidungen über neue Arbeitsfelder der MEGB getroffen werden können“, betonen die Fraktionsvorsitzenden Franz Apfel (BfB) und Dr. Rolf Tiemann (FWG).

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.2.2021 beschloss die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung aus SPD, GLB, BfB und FDP folgenden Antrag:

„Der Magistrat wird beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

In der Entscheidungsgrundlage sollen u. a. Informationen und Gegenüberstellungen der positive Aspekt des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Projekten ebenso aufgelistet sein, wie die Kosten der Gesellschaft der MEGB und die voraussichtliche Höhe der „Abwicklungskosten“.

In der Entscheidungsgrundlage ist ebenfalls darauf einzugehen, wie sich die MEGB zukünftig – ohne großräuminge Baumaßnahmen im Außenbereich – wirtschaftlich tragfähig aufstellen will.

Weiterhin soll dargelegt werden, welche Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung die bisherigen Aufgaben der MEGB übernehmen und welche Aufgaben extern vergeben werden könnten.“

Diesen Beschluss wolle man erst umgesetzt sehen, bevor es Entscheidungen über neue Arbeitsfelder der MEGB geben könne.

Die Fraktionen von BfB und FWG weisen zudem darauf hin, dass der GGEW von der Stadtverordnetenversammlung als neues Geschäftsfeld bezahlbarer Wohnungsbau genehmigt wurde. Die Wohnbau Bergstraße mit Schwerpunkt sozialer Wohnungsbau sei ebenfalls in diesem Bereich aktiv.

„Wir haben deshalb gemeinsam den nachfolgenden Änderungs-Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und die Stadtverordnetenversammlung eingereicht: Die Verwaltungsvorlage MEGB-Grundsatzbeschluss sozialer Wohnungsbau wird bis zur Umsetzung des beschlossenen Prüfauftrages zur MEGB, der in der Stadtverordnetenversammlung am 18.2.2021 getroffen wurde, zurückgestellt.“