Keine Schutzmaßnahmen mehr für Geflügel
Kreis hebt Allgemeinverfügung auf + + + keine weiteren Ausbrüche der GeflügelpestBERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Da seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest sowohl im Kreis Bergstraße als auch in Hessen sowie den angrenzenden Kreisen außerhalb Hessens aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in Geflügelbeständen deutlich gesunken ist, hat der Kreis die Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2022 aufgehoben.
Diese umfasste Aufstallungspflicht, Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden.
Geflügel muss daher nun nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden. Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei einer verendeten Möwe in Lampertheim am 02. März 2022 amtlich festgestellt.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Kreishomepage unter: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/gefluegelpest/.
Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstraße 5, 64646 Heppenheim, Telefon 06252 / 15 59 77, vetamt(at)kreis-bergstrasse.de zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.