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„Dorfentwicklung“: Infos zur Förderung privater Sanierungs- und Bauvorhaben

BENSHEIM. - Das Förderprogramm „Dorfentwicklung“ Bensheim geht von der Konzeptphase in die Phase der Umsetzung über: Aus diesem Grund wird in einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 21. November das abgeschlossene „Integrierte Handlungskonzept Bensheim“ vorgestellt. Dieses ist die Fördergrundlage sowohl für öffentliche als auch für private Sanierungs- und Bauvorhaben.

Neben einem Bericht über die geplanten öffentlichen Vorhaben, wird das zweite Thema der Veranstaltung die Informationen für private Haus- und GrundstückseigentümerInnen zu den ihnen offenstehenden Fördermöglichkeiten sein.

Wer in einem der ländlichen Ortsteile Fehlheim, Gronau, Hochstädten, Langwaden, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen oder Zell eine Immobilie besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für bauliche Maßnahmen Fördermittel aus der „Dorfentwicklung“ zu erhalten.

Eine Voraussetzung ist, dass das Grundstück in einem abgegrenzten Fördergebiet liegt. Die Fördergebiete liegen in den historischen Ortskernen der ländlichen Ortsteile. Karten der genauen Abgrenzung sind im Internet zu finden unter: http://dorfentwicklung-bensheim.de/ikek/

Gefördert werden können Ausgaben für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof-, Garten- und Grünflächen.

Fachleute der Förderbehörde des Kreises werden die Förderbedingungen der Richtlinie des Landes Hessen erläutern. Bevor ein Förderantrag gestellt werden kann, ist die Beratung durch einen von der Stadt beauftragten Architekten verpflichtend.

Der Architekt stellt im Rahmen der Veranstaltung die Kriterien des Bauens im ländlichen Raum vor, die bei Vorhaben zu beachten sind, für die Fördermittel beantragt werden sollen.

Die Veranstaltung findet am Montag, 21. November ab 18.30 Uhr im Kolpinghaus Bensheim (Am Rinnentor 46) statt.

Interessierte finden auf der Website des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Richtlinie mit den Förderbedingungen: https://www.land-hat-zukunft.de/dorfentwicklung.html