GRÜNE diskutieren Verpackungssteuer und Bebauungsplan für Sozialwohnungen
BENSHEIM. - Die kommunale Verpackungssteuer ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 22. Januar dieses Jahres entschieden. Die GRÜNEN sprechen in ihrer Fraktionssitzung über die Vor- und Nachteile dieser Steuer auch für Bensheim.
Seit 2022 gilt die Verpackungssteuer in Tübingen. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -besteck und -geschirr, die darin Getränke und Speisen zum Mitnehmen oder sofortigen Verzehr ausgeben.
Es soll ein Anreiz sein auf Mehrweg-Verpackungen umzusteigen. Energie, Material und Transportwege für Einwegverpackungen könnten durch deren Verzicht eingespart werden.
Für die Bensheimer GRÜNEN sei es auch wichtig, die zunehmende Vermüllung des Stadtbildes durch solche Verpackungen zu reduzieren, heißt es in einer Pressemitteilung der Partei. Weiterhin würden die Einnahmen bei der angespannten Haushaltslage helfen.
Die GRÜNEN sprechen auch über die Verwaltungsvorlagen der nächsten Sitzungsrunde. Beim Bebauungsplan zur Rheinstraße/Elbestraße/Moselstraße geht es um die Sanierung und den Neubau von Sozialwohnungen. Im Mai 2024 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Eingaben durch die öffentliche Beteiligung liegen jetzt vor und wurden von der Verwaltung bewertet bzw. abgewogen. Die GRÜNEN wollen sich die Ergebnisse genau anschauen.
Interessierte können an der digitalen Sitzung am Dienstag, 28. Januar, ab 20 Uhr teilnehmen. Es wird um Anmeldung bei d.sterzelmaier(at)gruene-bensheim.de gebeten, um die Zugangsdaten für das Konferenztool zu erhalten.