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BfB: Tempo 30 wird jetzt teilweise vor Ort entschieden!

AUERBACH. - Die Straßenverkehrsordnung hat sich zum 11. Oktober 2024 in mehreren Punkten geändert. Unter anderem ergeben sich für Kommunen weitere Möglichkeiten für streckenbezogene Tempo 30 Abschnitte.

„Wir begrüßen diese Änderung, die den Kommunen mehr Möglichkeiten einräumt, ausdrücklich“, informiert Magistratsmitglied Andreas Born (Bürger für Bensheim, BfB). „Vor Ort kann dazu besser entschieden werden.“

Dem Ortsbeirat Auerbach wurde mitgeteilt, dass in den beiden Wohnstraßen Brückweg und Saarstraße Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird. Dadurch würden die Anwohner entlastet.

„Das Thema stand schon sehr lange auf der Tagesordnung in den städtischen Gremien. Gut, dass es jetzt eingeführt wird“, erklärt die neue BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper, die die BfB auch im Ortsbeirat Auerbach vertritt.