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Neue Förderrichtlinien für den Mietwohnungsbau

Geltungsbereich für Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen sowie Modernisierung

KREIS BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Mit den kürzlich veröffentlichten neuen Förderrichtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnungsraumförderung möchte die hessische Landesregierung zusätzliche Anreize für Investoren schaffen, Sozialwohnungen zu bauen.

Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Karsten Krug begrüßt die neuen Möglichkeiten der Finanzierungszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau.

„Nun besteht nicht nur die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen zu bewilligen, sondern auch echte Zuschüsse in durchaus auch angemessener Höhe bereit zu stellen.“ Er hofft, dass hierdurch ein Impuls erfolgt, fehlenden und dringend benötigten sozialen Wohnungsbau im Kreis Bergstraße wieder auf den Weg zu bringen.

„Aufgrund der bisherigen Unattraktivität der Förderprogramme, einerseits aufgrund der günstigen Zinsentwicklung und andererseits aber auch aufgrund vieler administrativer ungünstiger Rahmenbedingungen für die Investoren war Stillstand entstanden beim Bau von sozialen Wohnungen“, so Krug weiter.

Nachdem in den Jahren 2006 bis 2014 noch insgesamt 185 geförderte Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindung errichtet wurden, gab es in den Jahren 2015 bis 2017 tatsächlich einen Stillstand. Erst jetzt in 2018 wurde nun mit dem Bau von 20 mitpreisgebundenen Wohnungen in Lampertheim begonnen.

Gemäß der Abfrage bei den Städten und Gemeinden im Kreis sind 1.696 wohnungssuchende Haushalte mit Jahreseinkommen gemäß Paragraph 5 des „Gesetzes über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen“ derzeit im Kreis Bergstraße gemeldet. Dies ist ein Zuwachs von 30 % in den letzten drei Jahren.

„Die Zahlen sprechen für sich. Zudem besteht ein erheblicher Bedarf an Wohnraum im Kreis Bergstraße“, so der Kreisbeigeordnete Karsten Krug. Zu berücksichtigen sei auch der erwartete Zuwachs an 7.000 bis 8.000 Menschen in den Kreis Bergstraße bis 2030, gemäß einer kürzlich erhobenen Bevölkerungsprognose, und damit weiter steigenden Mieten, insbesondere im Bereich Ried und an der Bergstraße.

Die nun reformierten Richtlinien für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus richten sich überwiegend an Investoren wie Baugesellschaften und Baugenossenschaften, aber auch private Investoren sind aufgerufen, Projekte zu melden.

Die Wohnraumförderstelle leitet die Anmeldung für das Förderprogramm mit einer Stellungnahme der Kommune zum örtlichen Bedarf an Wohnraum an das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium weiter. Dieses entscheidet auf Grundlage der eingegangenen Anmeldungen über die Aufnahme in das Förderprogramm. Die Anmeldefrist läuft am 30.09.2018 ab.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen sind bei der Wohnraumförderstelle des Kreises Bergstraße telefonisch unter der 06252/155296 erhältlich.