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Coronavirus im Kreis Bergstraße, Stand 08. April

BERGSTRASE / HEPPENHEIM. - Der Kreis Bergstraße informiert aktuell über Corona-Infizierte im Kreis.

Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlungen im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es elf neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Insgesamt sind damit 252 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt.

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 96 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile genesen sind. Zudem hatte es (Ende März) einen Todesfall gegeben.

Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 155 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Es gibt derzeit elf Patienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und die sich in stationärer Behandlung in den Krankenhäusern im Kreis Bergstraße befinden.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand 08. April, 18:30 Uhr

Kommune

Fälle bis gestern

neu heute

Gesamt-zahl Infizierte

darunter: bereits genesene Infizierte

Abtsteinach

2


2

2

Bensheim

23

2

25

12

Biblis

3

2

5

1

Birkenau

10

1

11

3

Bürstadt

21

1

22

3

Einhausen

8


8

2

Fürth

12


12

8

Gorxheimertal

6


6


Grasellenbach

5


5

2

Groß-Rohrheim

1


1

1

Heppenheim

17

1

18

7

Hirschhorn

2


2

1

Lampertheim

52

2

54

28

Lautertal

6


6

3

Lindenfels

1


1


Lorsch

12


12

3

Mörlenbach

8

1

9

2

Neckarsteinach

7


7

2

Rimbach

7


7

3

Viernheim

28

1

29

6

Wald-Michelbach

3


3

1

Zwingenberg

7


7

6

Kreis Bergstraße insgesamt

241

11

252

96

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich in häusliche Quarantäne gestellt.

Hinweis, insbesondere für die Osterfeiertage:

Aufenthalte im öffentlichen Raum sind weiterhin – und auch über die Osterfeiertage – nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.

Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die dieses Abstandsgebot gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Öffnungszeiten über Ostern

Laut dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Corona-Verordnung, werden die Geschäfte an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nicht öffnen.

Ostersamstag gelten dagegen die gewohnten Öffnungszeiten. Am Gründonnerstag dürfen die Geschäfte in Hessen bis 22 Uhr geöffnet bleiben.