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BI: „Ständig neuen Worthülsen und Winkelzügen der Stadtspitze ausgesetzt“

Die Planung zur belebenden Neugestaltung des Bensheimer Marktplatzes rund um das Areal des früheren >Haus am Markt< wurde vor mehr als vierzehn Monaten von der Stadtpolitik beauftragt, bis dato aber nicht umgesetzt. Jetzt fordert die BI die unverzügliche Umsetzung des Ideenwettbewerbs. Archivfoto: er

„Umsetzung des ergebnisoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs nach mehr als 14 Monaten überfällig“

BENSHEIM. - „Die politischen Parameter zur Umsetzung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs mit den Optionen 0-, 1- und 2- geschossiger Bebauung an der Ostseite des Bensheimer Marktplatzes liegen seit 01. Dezember 2020 auf dem Tisch, allein es fehlt nach mehr als vierzehn verlorenen Monaten noch immer an der überfälligen Umsetzung.“

Gundula Bunge Glenz, eine der Vertrauenspersonen der BI „Bensheimer Marktplatz Besser Beleben“, (BMBB) beschreibt die zunehmende Ungeduld im Führungsteam der Bürgerinitiative: Die BI sehe sich ständig neuen Worthülsen und Winkelzügen der Stadtspitze ausgesetzt, ohne dass diese endlich ihrer gesetzlichen Umsetzungsverpflichtung nachkomme.

Rund 4.000 BürgerInnen votierten für Ideenwettbewerb

Insgesamt waren es nahezu 4.000 Bensheimerinnen und Bensheimer, die sich in der BI für einen ergebnisoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Gestaltung ihres „Marktplatz der Zukunft“ ausgesprochen haben.

Nach Prüfung der Unterschriften verblieben immerhin noch 3.351 „gültige“ Unterschriften für das damit erfolgreiche Bürgerbegehren, das den städtebaulichen Ideenwettbewerb für den östlichen Marktplatz wie dem gesamten Areal zum Ziel erklärte.

„Diesen Unterstützern fühlen wir uns als BI nach wie vor verpflichtet“, erklärt Gundula Bunge-Glenz. Das dann im Abhilfebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2020 auf Basis des Bürgerbegehrens formulierte Ziel bleibe ganz klar nach wie vor bestehen.

Große Vorleistung für Mitsprache-Recht erbracht

Die BI BMBB bemühe sich weiterhin um Mitarbeit beim Ideenwettbewerb und stellt unmissverständlich klar: „Wir haben mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren eine große Vorleistung erbracht, um zu einem legitimen Mitsprache-Recht zu gelangen. Diese Mitarbeit wurde uns auch explizit von den Stadtverordneten im Dezember 2020 aufgetragen.“

Dem Empfehlungsteam habe man sich aufgrund der anfänglichen Zielsetzung leider nicht anschließen können und sehe in dem später gewandelten Auftrag, eine Alternative zum Ideenwettbewerb zu suchen, eine völlig falsche Arbeitsanweisung.

„Ergebnisoffene Neutralität sucht man hier sicher vergeblich“

Auch in der Zusammensetzung der von der Stadtspitze kreierten Teams unter Beteiligung von führenden Mitgliedern der Stadttochter Marketing- und Entwicklungsgesellschaft (MEGB) sei eine Richtungsvorgabe zu erkennen, denn die MEGB-Vertreter könnten verständlicherweise aus – nach dem GmbH-Gesetz verpflichtenden – wirtschaftlichen Gründen nur für ein höchstmöglich ertragreiches Gebäude votieren. „Ergebnisoffene Neutralität sucht man hier sicher vergeblich.“

„Der im Herbst vergangenen Jahres dann vom Empfehlungsteam vorgeschlagenen Verfahrensänderung, weg vom städtebaulichen Ideenwettbewerb, hin zu einem sogenannten Werkstattverfahren können wir uns in keinem Fall anschließen“, sagt Theo Sartorius für die BI-Vertrauensleute, und fordert vielmehr jetzt endlich eine zügige Umsetzung der vorliegenden Beschlüsse.

Klare juristische Vorgaben der höchsten kommunalen Aufsichtsbehörde

„Dies insbesondere auch, weil inzwischen sowohl die juristische Seite vom hessischen Innenministerium, der höchsten kommunalen Aufsichtsbehörde, als auch die fachliche Seite zuletzt durch eine hochrangige Vertreterin der Architektenkammer Hessen eindeutig die BI-Forderungen als richtig und zielführend bestätigten und zur Umsetzung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs mit allen im Bürgerdialog 2019 erarbeiteten Optionen rieten.“

Damit verweist Akram El-Rikabi für die Vertrauensleute auf die kompetenten externen Klarstellungen, „die dem städtischen Irrweg die Richtung vorgeben sollten“.

Wenn nunmehr die Erste Stadträtin und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung die alte, längst widerlegte, Mär von der Denkmalschutzbehörde hervorkrame, die eine nullgeschossige Umgestaltung des Marktplatzes nicht genehmigen könne, obwohl dazu überhaupt keine Genehmigung erforderlich ist, sei dies für die BI der letzte untaugliche Versuch, erneut mit allen Mitteln die eigene Vorstellung der Marktplatzgestaltung – eingeschossiger Bau mit Systemgastronomie – durchzusetzen.

BI bleibt bei ihrer unumstößlichen Positionierung und fordert Umsetzung

Die BI bleibe bei ihrer ebenso klaren wie unumstößlichen Positionierung und fordert unverzüglich anzufangen mit der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse vom 01.12.2020 und 15.07.2021 für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb und den Optionen 0-, 1- und 2-geschossige Bebauung für die Ostseite des Bensheimer Marktplatzes unter Einbeziehung des gesamten Marktplatzareals – völlig gleich, ob mit oder ohne Bensheimer Weg.

Dazu gehöre insbesondere auch eine Bestandsaufnahme des Marktplatzareals, mit der Erfassung der städtebaulichen und kulturellen Alleinstellungsmerkmale des Marktplatzes, um überhaupt einmal die Basis für einen Wettbewerb vorzubereiten.

Mit Zickzackkurs dem Ansehen und der Weiterentwicklung der Stadt geschadet

Nach dem Wettbewerb sollten sich die Bürger in einem geordneten und transparenten Verfahren über die von Fachleuten erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten austauschen und ihre Präferenzen kundtun können, ehe das Stadtparlament dann final über das weitere Procedere für den „Marktplatz der Zukunft“ entscheidet. Das wäre ein am Gemeinwohl orientiertes Vorgehen.

Nur so bringe man der BI wie auch allen Bürgern den nötigen Respekt entgegen und verspiele nicht weiteres Vertrauen in die repräsentative Politik. Mit dem seitherigen Zickzackkurs habe man bereits in hohem Maße dem Ansehen und einer guten Weiterentwicklung der Stadt Bensheim geschadet.