Den Spass zur Fußball Europameisterschaft genehmigen lassen
Open-Air-Veranstaltungen und Public Viewing nach 22 Uhr nur mit Genehmigung durch die KreisbehördeKREIS BERGSTRASSE. - Die Fußball Europameisterschaft 2016 steht vor der Tür und vieler Orts gibt es wieder die Möglichkeit in großer Runde mit zu fiebern. Dennoch sollten die Veranstalter bedenken, dass einige Spiele erst nach der gesetzlichen Nachtruhe, um 23 Uhr abgepfiffen werden. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund eine Verordnung über den Lärmschutz bei Public-Viewing Veranstaltungen erlassen.
Mit der Verordnung soll es wie in den vergangenen Jahren ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Die Übertragung einiger Spiele beginnt erst ab 21 Uhr und enden um 23 Uhr oder spätestens 24 Uhr.
Die Genehmigung dieser Veranstaltungen erfolgt nach den Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Bergstraße für die Städte und Gemeinden unter 30.000 Einwohnern.
In den Städten Lampertheim, Bensheim und Viernheim sind die Anträge direkt bei den jeweiligen Ordnungsämtern einzureichen. Für weitere Informationen steht Mark Schneider unter der Nummer 06252/ 15 5248 zur Verfügung.