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Coronavirus im Kreis Bergstraße, Stand Mittwoch, 14. Oktober

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Der Kreis Bergstraße informiert tagesaktuell über Corona-Infizierte im Kreis.

Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es 26 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle. Ein Infektionsfall davon steht im Zusammenhang mit er Gemeinschaftsunterkunft in Wald-Michelbach. Für die jeweiligen engen Kontaktpersonen wird wie üblich Quarantäne angeordnet.

Insgesamt sind 782 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 631 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile als genesen gelten.

Zudem hat es drei Todesfälle gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 148 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Aufgrund der hohen Fallzahlen der vergangenen zwei Tage wird der Kreis Bergstraße morgen den Inzidenzwert von 35 übersteigen und damit die dritte Stufe des Hessischen Eskalationskonzepts zur Eindämmung des Corona-Virus erreichen.

Dies bedeutet, dass die am Samstag veröffentlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ausgeweitet werden müssen. Außerdem erfolgt die Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.

Derzeit befinden sich vier Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit fünf Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße.

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand Mittwoch, 14. Oktober, 18 Uhr:

Kommune

Fälle bis gestern

neu heute

Gesamt-zahl Infizierte

darunter: bereits genesene Infizierte

Abtsteinach

4

0

4

3

Bensheim

88

2

90

61

Biblis

15

1

16

12

Birkenau

28

0

28

28

Bürstadt

50

0

50

43

Einhausen

26

1

27

17

Fürth

26

2

28

21

Gorxheimertal

22

0

22

22

Grasellenbach

11

3

14

11

Groß-Rohrheim

8

1

9

7

Heppenheim

67

10

77

52

Hirschhorn

10

1

11

9

Lampertheim

133

0

133

118

Lautertal

15

0

15

11

Lindenfels

2

1

3

2

Lorsch

22

0

22

21

Mörlenbach

27

0

27

23

Neckarsteinach

18

0

18

15

Rimbach

11

0

11

11

Viernheim

128

1

129

107

Wald-Michelbach*

24

3

27

18

Zwingenberg*

21

0

21

19

Kreis Bergstraße insgesamt

756

26

782

631

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt.

* Korrektur: Ein Fall, der gestern für Zwingenberg gemeldet worden war, wurde heute vom Labor korrigiert. Dieser Fall entfällt aus der Statistik. Dafür wurde gestern nach Redaktionsschluss noch ein Fall für Wald-Michelbach nachgemeldet, so dass die Statistik entsprechend korrigiert wurde. An der Gesamtzahl der für gestern gemeldeten Fälle ändert sich nichts.

Kumulierter 7-Tage-Wert

Im Kreis Bergstraße gab es 78 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit für heute eine Inzidenz von 28,84 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am Mittwoch, 6. Mai, auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt.

Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten.

Der Kreis Bergstraße hat 270.489 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht zudem ein gestuftes Vorgehen zur Bekämpfung der Pandemie vor.

- Ab einer Inzidenz von 20: Städte und Kreise müssen erste gezielte lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Virus (z.B. ein erweitertes Meldewesen und andere bedarfsgerechte, an die jeweilige Situation angepasste Maßnahmen).

- Ab einer Inzidenz von 35: Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus müssen erweitert werden. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.

- Ab einer Inzidenz von 50: Es muss ein konsequentes Beschränkungskonzept erfolgen, welches gegebenenfalls auch Mobilitätseinschränkungen beinhaltet. Außerdem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums sowie mit dem koordinierenden Krankenhaus des Versorgungsgebiets.

- Ab einer Inzidenz von 75: Der Planungsstab des Hessischen Sozialministeriums übernimmt die Steuerung der medizinischen Lage in der Stadt oder dem Kreis.