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Vogelgrippe: Toter Graureiher mit Virus infiziert

Das aktuelle Sperrbezirk (rot markiert) und das Beobachtungsgebiet (gelb).

KREIS BERGSTRASSE. - Der Kreis Bergstraße meldet einen Fall von Vogelgrippe. Bei einem Graureiher der in Viernheim gefunden wurde, hat sich der Verdacht auf die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat als nationales Referenzlabor den Befund bestätigt.

Seit Anfang November wurden mehr als 2.500 Proben von Vögeln auf das Virus H5N8 untersucht. Mittlerweile gibt es mehr als 14 neu bestätigte Fälle des aktuellen Vogelgrippeerregers in Hessen.

Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bergstraße hat um den Fundort des Graureihers ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Dieses Sperrgebiet erstreckt sich in einem Radius von einem Kilometer, das Beobachtungsgebiet in einen Radius von drei Kilometern rund um den Fundort. (Siehe Karte).

Dem Sperrbezirk gehören an:

Das westliche Gebiet von Viernheim. Die östliche Grenze verläuft von der Grenze zu Baden-Württemberg an der Alten Mannheimer Straße, Heinrich-Lanz-Ring, Lorscher Straße, Einstein-Straße. Im Norden verläuft die Grenze entlang der Grundstücksgrenzen der Felder und weiter an der Bahnlinie bis zur Baden-Württembergischen Grenze.

Im Sperrbezirk liegen 6 dem Kreis Bergstraße bekannte Hobbygeflügelhaltungen mit insgesamt rund 130 Stück Geflügel. Diese werden alle amtstierärztlich untersucht.

Zum Beobachtungsgebiet gehören:

Die westliche Grenze läuft an der Baden-Württembergischen Grenze, hin zur Neuzenlache. Hier sind die Grundstücksgrenzen für das Beobachtungsgebiet maßgeblich. Im Nordosten im Sperrgebiet eingeschlossen sind die Krottenwiesen, sowie die Lange Teilung; die Grenze verläuft hier entlang des Beigrabens. Im Norden ist die Beckerschneise als Grenzverlauf maßgeblich, im Nord-Westen die Alte Mannheimer Poststraße.

Im Beobachtungsgebiet gibt es 13 amtlich bekannte Geflügelhalter mit insgesamt 1.511 Tieren. Hier hält ein gewerblicher Geflügelhalter 1.300 Stück Geflügel. Auch hier erfolgen umgehend amtstierärztliche Untersuchungen.

Für das betroffene Gebiet besteht für sämtliches Geflügel erneut Stallpflicht. Gehaltene Vögel dürfen nicht verbracht werden. Ausnahmen von diesem Verbot können vom Kreis Bergstraße bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen genehmigt werden.

Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat bis zur Aufhebung der Sperrbezirks- und Beobachtungsgebietsfestlegung sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung des Kreises Bergstraße bejagt werden.

Alle Geflügelhalter außerhalb des Sperr- und Beobachtungsgebietes sind von den neuen Maßgaben nicht betroffen. Sie müssen sich allerdings weiterhin, wie bisher, an die Aufstallungspflicht in dem ausgewiesenen Risikogebiet entlang des Rheines und an die Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen halten.

Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstraße 5, 64646 Heppenheim, Telefon 06252 / 15 59 77, veterinaerwesen(at)kreis-bergstrasse.de gerne zur Verfügung.