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LESERBRIEF: Ist die Sensbacher Höhe auch für das RP als WKA-Standort ungeeignet?

Die Sensbacher Höhe, hier von der Burgruine Freienstein auf Gammelsbacher Seite betrachtet, ist im gemeinsamen Flächennutzungsplan der Odenwälder Kommunen trotz mehrerer nachgewiesener schützenswerter Vögel und Fledermäuse als WKA-Vorrangfläche vorgesehen. Foto: Evi Schwöbel

ODENWALD. - Wenn man sich die gemeinsame Stellungnahme der Odenwald-Kommunen zum aktuellen Entwurf des Regionalplanes Südhessen (Teilbereich Windkraft) durchliest, dann bleibt nach vielen Seiten Papier am Ende wieder einmal nur blanke Ernüchterung übrig.

Die einzige Antwort der Odenwald-Kommunen scheint der gebetsmühlenartig vorgetragene Verweis auf den eigenen Flächennutzungsplan zu sein, den das Regierungspräsidium in Darmstadt bereits Ende 2015 abgelehnt hat.

Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, fordert man in der Stellungnahme unter anderem sogar, dass anstelle der Hirschhorner Höhe nun die Sensbacher Höhe in den Regionalplan aufgenommen wird, in dem sie bislang gar nicht vorhanden ist. Dazu sollte man wissen, dass sich die Sensbacher Höhe inmitten des Europäischen Vogelschutzgebietes „Südlicher Odenwald“ befindet.

All das, obwohl mittlerweile allen Kommunalpolitikern bekannt ist, dass gerade zur Sensbacher Höhe drei avifaunistische Gutachten von unabhängigen renommierten Gutachtern vorliegen (die alle von privater Hand beauftragt und mit zig-tausenden Euros bezahlt wurden!), und die allesamt zu dem Ergebnis kommen, dass die Sensbacher Höhe aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht mit Windkraftindustrieanlagen bebaut werden kann!

Wie nicht anders zu erwarten, konnten im Vogelschutzgebiet auf der Sensbacher Höhe unzählige schützenswerte Vögel und Fledermäuse nachgewiesen werden. Bleibt die Frage, ob dies nicht bereits im Vorfeld der Aufstellung des FNP abzusehen war. Aber die meisten Odenwälder Kommunalpolitiker schieben diese Fakten ganz einfach beiseite und üben sich seit Jahren in manifestierter Ignoranz.

Dieser Tage wird in einem aktuellen Presseartikel der Sensbachtaler Bürgermeister Egon Scheuermann zitiert. Da gibt er zumindest zu, dass es zwischenzeitlich detaillierte Untersuchungen gegeben habe, verschweigt oder vergisst aber leider, dass dies nur durch die Initiative von Privatpersonen gelungen ist und nicht durch irgendein Zutun der Kommunen oder des Kreises, deren Verantwortung es eigentlich gewesen wäre.

Und mit sonnigem Gemüt betont er dann, dass bei der Sensbacher Höhe „viele Gründe gegen ihre Nutzung als Windvorrangfläche sprechen und gerade weil artenschutzrechtliche Argumente eine solche Relevanz hätten, würde er sich keine großen Gedanken machen, dass dort wirklich Rotoren stehen könnten“.

Als ob das ein „grün“ geführtes Regierungspräsidium in Darmstadt überhaupt interessieren würde. Dort genehmigte man ja sogar am letzten Arbeitstag des Jahres 2016 kurz vor Feierabend Windkraftindustrieanlagen inmitten eines Schwarzstorch-Habitates (Projekt „Stillfüssel“ bei Wald-Michelbach).

Sollten also eines Tages tatsächlich Windkraftindustrieanlagen im Vogelschutzgebiet auf der Sensbacher Höhe errichtet werden, dann wissen die Odenwälder wenigstens genau, wem sie all das zu verdanken haben!

Doris Hotz
64743 Beerfelden