Ortsdurchfahrt Lampertheim-Hofheim muss voll gesperrt werden
Arbeiten an Trinkwasserleitung erfordern Sperrung der L3411 (Bahnhofsstraße) in drei Abschnitten bis voraussichtlich Ende September 2023 + + + Informationsveranstaltung am 11. JanuarBERGSTRASSE / HOFHEIM. - Im Zeitraum vom 23. Januar bis voraussichtlich 27. September 2023 werden die Trinkwasserversorgungsleitung und die Hausanschlüsse im Bereich der Ortsdurchfahrt Lampertheim-Hofheim (L3411) im Auftrag der ENERGIERIED erneuert.
Hierfür ist es erforderlich, die Bahnhofstraße in drei Bauabschnitten voll zu sperren. Am 11.01.2023 findet ab 19 Uhr im Bürgerhaus Hofheim eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger statt, zu der die ENERGIERIED einlädt.
Die drei Bauabschnitte im Ãœberblick:
1. Bauabschnitt (BA): ab 23.01. bis ca. 12.05.23, Sperrung der Bahnhofstraße im Teilstück zwischen Rathenaustraße und Steffanstraße
- Bauabschnitt 1.1: 03.04. bis ca. 21.04.23, zusätzliche Sperrung des Kreuzungsbereiches Bahnhofstraße / Rathenaustraße
- Bauabschnitt 1.2: 24.04. bis ca. 12.05.23, Sperrung BA 1.1 aufgelöst, dafür zusätzliche Sperrung im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Steffanstraße
2. Bauabschnitt: ab 15.05. bis ca. 21.07.23, Sperrung der Bahnhofstraße im Teilstück zwischen Wattenheimer Weg und Steffanstraße
3. Bauabschnitt: ab 14.08. bis ca. 29.09.23, Sperrung der Bahnhofstraße im Teilstück Backhausstraße und Bibliser Weg
Bau- oder witterungsbedingte Stillstände können die Fertigstellung beziehungsweise die Verlegung der Bauabschnitte verzögern.
Die innerörtliche Umleitungsstrecke verläuft während des ersten Bauabschnittes von der L3411 /Bahnhofstraße Höhe Lackiererei über die Bensheimer Straße – Schillerstraße – Rathenaustraße – Erzbergerstraße – Kirchstraße – „kleine Lindenstraße“ / Backhausstraße zurück auf die L3411 /Lindenstraße und in umgekehrter Richtung.
Ab Bauabschnitt 2 wird der Umleitungsweg verkürzt, es entfällt die Strecke über das Gewerbegebiet, stattdessen beginnt die Umleitung ab der Rathenaustraße - weiter über die Erzbergerstraße – Kirchstraße – „kleine Lindenstraße“ – Lindenstraße – L3411/Backhausstraße.
Die im östlichen Teil ortsansässigen Hofheimer Gewerbebetriebe werden gebeten, ihren Anlieferverkehr darauf hinzuweisen, dass die Zufahrt ausschließlich über Bobstadt erfolgen soll. Die innerörtliche Umleitungsstrecke ist nicht für den Schwerlastverkehr geeignet.
Während der Kerb im September 2023 wird im Zeitraum zwischen dem 05.09. bis 13.09.2023 die innerörtliche Umleitung von der L3411 /Backhausstraße – Neugasse – Beinstraße – Kirchstraße – Erzbergerstraße – Rathenaustraße – Schillerstraße – Bensheimer Str. – L3411 /Bahnhofstraße und in umgekehrter Richtung verlegt.
Die Anliegerinnen und Anlieger werden dringend gebeten, die Haltverbote einzuhalten, damit insbesondere dem Nah- und Schulbusverkehr sowie dem landwirtschaftlichen Verkehr die Durchfahrt möglich ist.
Ferner sind in den Zufahrtstraßen südlich der Bahnhofstraße Haltverbote eingerichtet, um Wendemöglichkeiten zu schaffen sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeugen jederzeit die Zufahrt bis an die Vollsperrung zu ermöglichen.
Während der Vollsperrung ist eine Befahrung der betroffenen Anwesen nicht, beziehungsweise nur stark eingeschränkt möglich. Anliegerinnen und Anlieger werden gebeten, das Anschreiben der ENERGIERIED zu beachten, das allen Anwohnerinnen und Anwohnern zugestellt wurde. Fahrten der Ver- und Entsorger werden durch das bauausführende Unternehmen koordiniert.
ÖPNV: Der ÖPNV wird die ausgeschilderte Umleitung nutzen, so dass der Nah- und Schulbusverkehr gewährleistet ist. Zu Einschränkungen, Entfall einzelner Haltestellen, Ersatzhaltestellen sowie Abweichungen beziehungsweise Änderungen des Fahrplans achten Sie bitte auf Fahrgastinformationen an den Haltestellen.
Für den Schwerverkehr ist eine überörtliche Umleitung über L3411 Richtung Lampertheim-Rosengarten – B47 Richtung Bürstadt – B44 Richtung Biblis – auf die L3411, Bürstadt-Bobstadt in beide Richtungen eingerichtet.
Alle an den Baumaßnahmen beteiligte Institutionen sind sich der extremen Einschränkungen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner bewusst und danken für das Verständnis.