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Ris(s)kante Entscheidung

AK.W.Ende Bergstraße: „Neckarwestheim 2 ist ein Riss-Reaktor“

BERGSTRASSE. - Zahlreiche Atomkraftwerke in Frankreich liegen derzeit wegen gefährlicher Risse an Rohren still. Auch in Deutschland haben sich in AKWs derartige Risse gebildet, „u. a. auch im etwa 120 km vom Kreis Bergstraße entfernten Atomkraftwerk Neckarwestheim 2“, erläutert AK.W.Ende-Sprecher Rainer Scheffler im Rahmen einer Pressemitteilung der Bergsträßer Anti-Atom-Initiative.

„Gemäß dem aktuellen Atomgesetz erlischt die Genehmigung zum Leistungsbetrieb des AKW am 31.12.2022. Nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) aber soll Neckarwestheim 2 bis Mitte April 2023 als >Einsatzreserve< weiterlaufen. Habecks Koalitionspartner FDP fordert bereits einen mehrjährigen Weiterbetrieb.“

Wie AK.W.Ende Bergstraße weiter schreibt, sei der Umgang des AKW-Betreibers EnBW und der Atomaufsicht mit den bereits seit einigen Jahren auftretenden Rissen an den extrem dünnwandigen Rohren des Reaktorkreislaufsystems zumindest „irritierend“.

„Es handelt sich um die gefürchtete Spannungsrisskorrosion, bei der Umfang, Richtung und Geschwindigkeit des Risswachstums nicht sicher vorhersehbar sind“, erläutert Rainer Scheffler.

Und: „Seit 2018 treten in Neckarwestheim 2 neue Risse auf, bei denen laut Gutachten ein Bruch samt Abriss eines Dampferzeugerheizrohres nicht auszuschliessen ist. T

rotzdem ließ das grün geführte baden-württembergische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde den Meiler im Juni 2022 nach der letzten Revision wieder ans Netz - wohl seinerzeit noch das Abschaltdatum 31.12.2022 vor Augen.“

AK.W.Ende sieht darin klare Verstöße gegen mehrfache Vorgaben der Reaktorsicherheitskommission und gegen das kerntechnische Regelwerk. Immerhin bestehe die Gefahr eines schweren Atomunfalls.

Sprecher Rainer Scheffler, der sich seit einigen Jahren mit derartigen technischen Problemen befasst, dazu: „Es kann zu einem der gefährlichen >Bypass-Ereignisse< kommen bei denen radioaktives Wasser aus dem Reaktorkern in die Umwelt gelangen und der Reaktorkern nicht mehr ausreichend gekühlt werden kann.“

Für AK.W.Ende Bergstraße ist es vor diesem Hintergrund „völlig unverständlich, wie der Bundeswirtschaftsminister einen Weiterbetrieb von Neckarwestheim 2 für verantwortbar halten kann, zumal der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim sich am 14. Dezember 2022 aufgrund der Klage von Anwohnern des AKWs in einer Hauptverhandlung mit zahlreichen Sachverständigen mit diesen Sicherheitsfragen auseinandersetzen wird.“