Bensheim: 300%-Aufschlag der GGEW-Servicepauschale weiter in der Kritik
Fraktionen BfB und VuA: „Erhöhung der GGEW-Servicepauschale nicht auf sich beruhen lassen!“BENSHEIM. - Wie die Fraktionsvorsitzenden von BfB und VuA, Franz Apfel und Rolf Kahnt, verlautbaren lassen, wollen beide Fraktionen mit ihrer Kritik an der erfolgten Erhöhung der GGEW-Servicepauschale, dem Grundpreis für Wasser, nicht lockerlassen.
Bekanntlich erhöhten sich die Gebührenbescheide über Wasser innerhalb nur eines Jahres von 2023 auf 2024 um 300 Prozent. In Zahlen ausgedrückt, so kritisieren BfB und VuA, sei die Gebührenerhöhung von 36 Euro auf 108 Euro für einen Service, der lediglich die Vorhaltung, Ablesung oder Abrechnung vorsehe, innerhalb eines Jahres völlig überzogen.
So nähme die Kundschaft beispielsweise Ablesungen bereits selbst vor, da gäbe es gar nichts mehr zu berechnen. „Wir halten eine Gebührenerhöhung wie diese nach wie vor für ungerechtfertigt, nicht kundenfreundlich und unsozial“, verlautet von beiden Fraktionen.
Beide Sprecher betonen mit Nachdruck, sich auch nicht mit einer in der Presse vom 6. März veröffentlichten Erklärungen der GGEW zufrieden geben zu wollen. Apfel und Kahnt lehnen unisono neben der Gebührenerhöhung insgesamt die Vorgehensweise der GGEW ab.
Sie argumentiere, man habe die Servicepauschale schließlich seit 2004 nicht mehr angepasst. Hellhörig werde man, wenn die GGEW angeblich „die in den letzten 20 („sic“ die Fraktionen) Jahren gestiegenen Material- und Baukosten“ ins Feld führe.
Wenn dem so wäre, dann müsse sich die GGEW berechtigte Vorwürfe gefallen lassen, weshalb sie ihre Verbraucher nicht viel früher als lediglich zum Ende des Jahres 2023 über ihre „Preisanpassung“ unterrichtet habe.
„Offenbar waren aus GGEW-Sicht zumindest über einen sehr langen Zeitraum von mindestens anderthalb Jahrzehnten keine Anpassungen erforderlich, sonst hätte es freilich Erhöhungen gegeben“, kritisieren beide Fraktionen.
„Mit ihrer jetzigen Vorgehensweise versuche die GGEW im Nachhinein ihre in unseren Augen unerträgliche Erhöhung auf 300 Prozent zu rechtfertigen“, ergänzt VuA-Fraktionskollege Matthias Penteker.
Zudem seien es beim angeführten Zeitraum „der letzten 20 Jahre“ aus dem Zusammenhang gerissene und wenig plausible Behauptungen der GGEW, wenn angeblich nun „Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank, der Ukraine-Krieg oder angebliche Lieferengpässe dafür herhalten müssen, um unternehmerische Versäumnisse der GGEW zu kaschieren“.
Auch die GGEW wisse nur zu gut, dass es sich bei diesen Entwicklungen lediglich um Entwicklungen um einen Zeitraum der letzten vier, jedoch nicht um 20 Jahre handele, betonen BfB und VuA.
Schließlich kritisieren die BfB-Fraktionskolleginnen Vogt-Saggau und Ottofrickenstein-Ripper, wie sich die GGEW über vorliegende Beschwerden von Kunden verhalte. Beiden Fraktionen vorliegende Einwände und Vorschläge von Kunden der GGEW würden nicht ernst genommen, man nähme sie nicht beim Wort.
Die GGEW würde lediglich „um Verständnis für die Erhöhung der Servicepauschale bitten“. In einer Beschwerde werde nachdrücklich kritisiert, dass die GGEW die Kosten einseitig auf die Verbrauchserfassungseinrichtung, auf die Abrechnungsstelle, geschlagen habe.
Das bedeute, dass beispielsweise Großverbraucher in einem Hochhaus mit demselben Betrag wie Kleinstverbraucher in Einfamilienhäusern beschieden werden, und die Erhöhung der Pauschale völlig unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch erhoben werde.
Bei Kleinverbrauchern komme es daher durchaus vor, so die Beschwerden, dass die Servicepauschale deutlich über den Kosten für die eigentlichen Wasserverbräuche lägen.
Die Fraktionen BfB und VuA schließen sich dieser Auffassung an und beklagen abschließend, dass die Erhöhung der Pauschale insofern als unsozial eingestuft werden müsse.