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KOMMENTAR: Amtsinhaber für Bensheimer Bürgermeisteramt disqualifiziert

Nein, Donald Trump ist nicht Bürgermeister in Bensheim. Diesen Sessel besetzt Rolf Richter. Auch wenn man sich unter seiner Regentschaft in der größten Stadt des Landkreises Bergstraße gelegentlich im – zumindest früher – ach so gelobten Land über dem großen Teich mit einer inzwischen völlig gespaltenen Gesellschaft wähnen könnte.

Der Bensheimer Bürgermeister beklagt aktuell die FACT-Berichterstattung über eine anonym gegen ihn gerichtete Strafanzeige (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).

Wenn eine Strafanzeige mit einer wie hier vorliegenden Beschuldigung bekannt wird, dann haben verantwortungsbewusste Journalisten die Öffentlichkeit zu informieren.

Das entspricht dem grundgesetzlich verbrieften Presseauftrag. Dies auch völlig unabhängig davon, ob ein solches Ereignis unmittelbar vor, nach, oder mitten in einer Amtszeit der betreffenden Person stattfindet.

Grundsätzlich entfaltet diese Verpflichtung übrigens auch Wirksamkeit für Tageszeitungs-Journalisten mit familiären Beziehungen oder Verflechtungen ins Bensheimer Rathaus.

Nun will Rolf Richter die FACT-Berichterstattung presserechtlich überprüfen lassen. Das ist sein gutes Recht. Die Redaktion hat sich jedoch auch nach erneuten internen wie juristischen Beratungen nichts vorzuwerfen und sieht einer solchen Überprüfung gelassen entgegen.

Einzuräumen ist das Faktum, es wäre, journalistischen Gepflogenheiten gemäß, verpflichtend gewesen, Rolf Richter vor der Veröffentlichung zu diesem Vorwurf zu befragen.

Dieser Möglichkeit zur Vorab-Stellungnahme hatte Richter sich jedoch schon im vergangenen Jahr beraubt, als er zwei offizielle FACT-Presseanfragen in anderer Angelegenheit gesetzeswidrig unbeantwortet und nach Rückfrage bei seinem Pressesprecher ausrichten ließ, er werde keine Antwort geben.

Mehr noch: er ließ die FACT-Redaktion anschließend aus dem Presseverteiler der Stadt Bensheim streichen und verstößt seither eindeutig gesetzeswidrig gegen § 3 des hessischen Pressegesetzes.

Wenn also Rolf Richter – völlig berechtigt – anderen Zeitgenossen die Einhaltung von gültigen Regeln und Gesetzen abverlangt, dann hat er sich im Umkehrschluss zumindest den gleichen Maßstäben zu unterwerfen.

Soviel zum Verhältnis des Bensheimer Bürgermeisters zu Recht und Ordnung und seinem Demokratieverständnis via „Lex-Spezialis“ Rolf Richter alias Donald Trump.

Zu empfehlen ist Rolf Richter deshalb, die von ihm angekündigte presserechtliche Überprüfung der FACT-Berichterstattung um die Überprüfung des eigenen Umgangs mit sachkritischen Journalisten und Redaktionen zu erweitern.

Auch Richters Vorwurf, der verantwortliche Redakteur sei als Unterstützer der BI >Bensheimer Marktplatz besser beleben< tätig, geht komplett ins Leere.

Losgelöst von jeder BI-Aktivität wie sonstigen Bestrebungen im Kampf um Gerechtigkeit oder faire Interessensbehandlung Andersdenkender setzt sich die FACT-Redaktion immer auf der Grundlage von Recht und Gesetz für die Interessen Benachteiligter ein.

So auch in diesem Fall, als Bürgermeister Richter samt der von ihm geführte Magistrat der BI die Fortsetzung des aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochenen Sammelns von Unterschriften zu einem Bürgerbegehren nach Aufhebung der Begegnungseinschränkung verweigerte.

Trotz der eindeutigen Empfehlung des hessischen Innenministeriums, in dieser Frage einzulenken, verweigerte der früher selbst als Jurist tätige Rolf Richter diese berechtigte Forderung.

Schlussendlich musste sich die BI bekanntermaßen ihr gutes Recht vor dem Verwaltungsgericht gegen einen nach Gutsherrenart agierenden Bensheimer Bürgermeister erstreiten.

Richter beklagt Perfidie – wenn die gegen ihn jetzt erhobenen Vorwürfe falsch wären – völlig zu Recht. Allerdings sind diese Vorwürfe im Übrigen weder der BI, noch der FACT-Redaktion als Überbringer der Nachricht, anzulasten.

Vielmehr hat er selbst den Anzeigeerstattern den Anstoß geliefert, indem er einerseits in seinem Umfeld verkündete, er habe die betreffende Wohnung gekauft und andererseits bei einer Podiumsdiskussion davon sprach, der Sohn seiner Lebensgefährtin sei der Wohnungskäufer.

Auch kennt er sich auf dem Gebiet der Perfidie ebenfalls bestens aus. Mit der zuvor zitierten Aussage, bringt Rolf Richter die BI in völlig inakzeptabler Weise mit dieser anonymen Anzeige in Verbindung. Was will er hier wohl suggerieren?

Leserbriefschreiber und andere Kritiker in den sozialen Medien werden nun schon zum wiederholten Mal vom Bensheimer Bürgermeister diskreditiert. Sie seien Menschen, denen der Mut fehle, ihm mit offenem Visier entgegenzutreten.

Bei Leserbriefen jedenfalls stehen die Namen der VerfasserInnen für jeden lesbar in den Medien, auch für den Bensheimer Bürgermeister. Wer lesen kann ist stets im Vorteil! Viele dieser VerfasserInnen sind ihm auch persönlich bekannt. Im Zorn gegen seine Kritiker geht Rolf Richter offenbar inzwischen so einiges durcheinander und er schlägt verbal wild um sich.

Und wenn er denn direkt angesprochen wird, bügelt er Fragesteller, die ihm unliebsame Anliegen vortragen, brüsk ab, wie in jüngster Vergangenheit mehrfach geschehen.

Auch seinen Appell an die Stadtverordneten sich gegenseitig zu respektieren, sollte er sinnvollerweise zuerst einmal an die eigenen Parteifreunde richten.

Das Hauptproblem des aktuellen Bürgermeisters ist, dass er nicht in der Lage zu sein scheint, sich selbst und sein Handeln selbstkritisch zu hinterfragen und zu analysieren.

Jede von außen an ihn herangetragene Kritik empfindet er offensichtlich als persönlichen Angriff. Seine Amtsführung trägt autokratische Züge. Eine solche Haltung aber disqualifiziert ihn für das Bensheimer Bürgermeisteramt.