LESERBRIEF: Fragwürdig ist nur das fehlende Demokratieverständnis
Die SPD-Fraktion im Bensheimer Stadtparlament fühlt sich bemüßigt, eine Fristverlängerung für die Bürgerinitiative zum Erlangen der für das Quorum zum Bürgerbegehren für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb nötigen Unterschriften als „fragwürdig“ zu bezeichnen.
Die BI hat bekanntlich den Bensheimer Magistrat aufgefordert, die ihr vom Gesetz her zugebilligte Frist von acht Wochen ebenso zu ermöglichen, wie beispielsweise die Fristen für Bürgermeisterwahlen und auch Bürgerentscheide wegen der Corona-Krise auf mindestens den 01. November 2020 durch den Landtag per Gesetz verlegt worden sind.
Als Hauptgrund nennen die Bensheimer Genossen, der Marktplatz müsse bebaut werden, sonst gefährde das die Attraktivität der Innenstadt dauerhaft, und richte bleibenden Schaden an.
Stellt sich die Frage, wo diese Befürworter der raschen Umsetzung ihres gemeinsam mit der CDU auf den Weg gebrachten Beschlusses in den vergangenen 15 Jahren abgetaucht waren, als das jetzt abgerissene Haus am Markt leer stand und der Marktplatz quasi monatlich an Attraktivität verlor?
Bleibenden Imageschaden nicht nur für den Marktplatz sondern für ganz Bensheim richtet auch der seit dem Abbruch des Hauses am Markt noch immer nicht beseitigte große Rest-Schutthaufen an, der seit geraumer Zeit hinter der mit dem hochtrabenden Titel >Marktplatz der Zukunft< „geschmückten“ Einzäunung einen keineswegs identitätsstiftenden städtischen Schandfleck darstellt.
Bensheimer Online-Käufer werden nach wie vor aktiv bleiben, ob nun mit einem Café oder einem Restaurant am Marktplatz, den Einzelhändlern hier auch weiter die kalte Schulter zeigen, und Orlando oder Amazon weitere Millionen in die Kassen spülen.
Was dabei aber fragwürdig bleibt, ist das Demokratieverständnis, das derzeit CDU und SPD im Bensheimer Stadtparlament an den Tag legen, und der BI trotz klarer Rechtsbelehrung aus dem Hessischen Innenministerium deren berechtigt geforderte Fristverlängerung verweigern wollen.
Ein von der BI – ungeachtet deren Anliegens – nicht zu vertretender Notstand kann jedenfalls die im Gesetz verankerten Fristen keinesfalls aufheben. Noch schlimmer, wenn mit daraus folgenden willkürlichen lokalen Entscheidungen die Demokratie mit Füßen getreten wird.
Christian Birkner
64625 Bensheim