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GRÜNE stellen klar: „Verdrehte Äußerungen der Koalition“

BENSHEIM. - Es ist erklärtes Ziel der GRÜNEN, gemeinsam am Bensheimer Marktplatz voranzukommen. Sie widersprechen damit der Darstellung der Koalition aus CDU, SPD und FDP, man hätte sich vom gemeinsamen Beschluss im Mai, dem Bensheimer Weg „365 Tage für die Zukunft unserer Innenstadt“, verabschiedet.

Konkret wurde im Mai beschlossen: „Die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes am Marktplatz, nächste Schritte“ und bei den Zielen steht: „Verbindlichen Handlungsrahmen schaffen für die anstehenden, dringend erforderlichen Maßnahmen - sowohl für den Marktplatz, als auch für die gesamte Innenstadt“.

„Dazu stehen wir GRÜNE weiterhin. Die Koaltion hat dies falsch dargestellt“, stellt Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier fest, „ebenso haben wir GRÜNE das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Empfehlungsteam schriftlich und auch persönlich ausdrücklich gelobt und widersprechen der Koalition, die das Gegenteil behauptet hat.“

Das Problem liegt aus Sicht der GRÜNEN darin, dass alle auf die Umsetzung des im Dezember 2020 beschlossenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs warten.

Stattdessen hat das Empfehlungsteam im September dieses Jahres eine Änderung in ein neues Verfahren, das sogenannte „Werkstattverfahren“, vorgeschlagen. Dies solle noch in diesem Jahr von der Politik beschlossen werden, weil es das bessere und schnellere Verfahren sei.

„Die GRÜNEN wollen lediglich geprüft wissen, ob der Wechsel auf ein Werkstattverfahren und damit die Änderung des Dezemberbeschlusses rechtlich überhaupt zulässig ist. Und zwar, bevor sich Politik und Ehrenamt weiter den Kopf über mögliche Vor- und Nachteile der beiden Verfahren zerbrechen.

Das ist nämlich Zeitverschwendung und führt unweigerlich zu Verärgerung der engagierten Bürgerinnen und Bürger des E-Teams“, stellt Fraktionsvorsitzender Moritz Müller fest.

„Diese Frage nämlich konnte in der gemeinsamen Sitzung der Oppositionsfraktionen weder das Empfehlungsteam, noch die anwesende Bürgermeisterin beantworten. Frau Klein sagte zu, den Sachverhalt umgehend zu klären.

Auf eine entsprechende Antwort wird jetzt bereits seit 4 Wochen gewartet. Dabei ist der Gesetzestext eindeutig: In der Hessischen Gemeindeordnung steht, dass die Änderung eines Stadtverordnetenbeschlusses, der ein Bürgerbegehren übernommen hat, erst nach einer Frist von 3 Jahren möglich ist.

Da die Bürgerinitiative gegen eine Änderung des Beschlusses vor dem Verwaltungsgericht klagen möchte, halten wir GRÜNE eine rechtliche Prüfung vor einem neuen Beschluss für unverzichtbar“, sagt Doris Sterzelmaier.

Es verbietet sich allein schon aus Gründen des Respekts vor dem zeitlichen Einsatz der Ehrenamtlichen deswegen die Fortsetzung der Debatte beim Projekt oberer Marktplatz bis diese Antworten vorliegen.

„Der Öffentlichkeit wird nämlich sonst ein weiteres Verfahren schmackhaft gemacht, das, sollte es unter den eindeutigen Vorzeichen der HGO scheitern, nur zu mehr Frustration führt“, meint Moritz Müller.

Ob ein Werkstattverfahren dann für den oberen Marktplatz gut oder schlecht ist, hätte schon geklärt sein müssen, bevor die Empfehlung an die Politik ausgesprochen wurde.

Die GRÜNEN sind ihrerseits verwundert über die Position der Koalition, die diese rechtliche Seite nicht ausreichend zu beachten scheint und die GRÜNEN für ihre Bedenken kritisiert.

„Ein Werkstattverfahren, als neues Modell mit großer Bürgerbeteiligung ist sicherlich eine Bereicherung für Projekte in der Innenstadt. Aber beim oberen Marktplatz und dem ehemaligen Haus am Markt, gibt es eben schon eine andere Beschlusslage“, erinnert Jochen Kredel, „diese Beschlusslage umfasst auch die Planung einer Variante Nullbebauung.

Von den Bürgerinnen und Bürgern wurde dies in Form des Bürgerbegehrens ausdrücklich gefordert. Daher ist es wichtig, dass, egal bei welchem Planungsverfahren, eine Variante Nullbebauung mit aufgenommen wird“, schließt Kredel die Mitteilung der GRÜNEN.