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BI Gegenwind sieht viele offene Fragen zu geplanten Windrädern von JUWI in Etzean

Die von JUWI geplanten Windräder im Bereich >Katzenwinkel< sollen ...

... entgegen dieser Fotomontage noch höher werden, insgesamt auf ...

... 230 Meter Gesamthöhe, anwachsen. Fotomontagen: Evi Schwöbel

OBERZENT. - Nach der jüngsten Verwerfung des Flächennutzungsplans der Odenwald-Gemeinden vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel wird der Wind rauer und bei den bevorstehenden Bauanträgen neuer Wind-Industrieanlagen durch die Projekttierer sei mit einer Reihe von Einzelfallklagen zu rechnen, verlautet von der Bürgerinitiative (BI) Gegenwind Beerfelden-Rothenberg.

Dies gelte insbesondere für die aktuellen Planungen des rheinland-pfälzischen Windkraftprojektierers JUWI, fünf Windräder im Bereich „Katzenwinkel“ zwischen Etzean, Airlenbach und Güttersbach zu errichten.

Die BI unterstützt die klare Protesthaltung der Stadt Oberzent mit Nachdruck und werde ihrerseits der Stadt alle mögliche Unterstützung mit der Finanzierung von Gutachten und juristischem Bewertungen leisten, zumal sie seit der Beantragung des Projektierers JUWI von fünf Windrädern im Katzenwinkel/Etzean Akteneinsicht bei der Planungsbehörde im Regierungspräsidium erreicht und dabei gravierende Mängel in den Antragsunterlagen festgestellt hat.

Entsprechende Einwendungen wurden bereits im Januar 2018 dem Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt.

JUWI hat die Stadt Oberzent im Juli diesen Jahres darüber informiert, dass die Windindustrieanlagen „aufgerüstet“ werden und nunmehr der Bau eines neuen Anlagentyps vorgesehen ist, der eine Rotorenbreite von nunmehr 158 Metern haben wird und eine Gesamthöhe von 230 Metern, was viermal so hoch ist wie der Turm der Martinskirche in Beerfelden.

Gleichzeitig hatte JUWI die Stadt aufgefordert, das Konzept eines „Bürgerwindparks“ mit Beiteiligung der Stadt und der Bürger zu unterstützen, was vom Bürgermeister als Lockmittel erkannt und abgelehnt wurde.

Unterstützend begleitet die BI die Haltung der Stadt, dem Projektierer die Zuwegung und die damit verbundene Natur- und Landschaftszerstörung mit allen Beeinträchtigungen der Lebensqualität zu verweigern.

Bürgermeister Kehrer rechnet damit, dass die Klage von JUWI noch in diesem Jahr vor Gericht verhandelt werden wird. Außerdem liegt die Stadt wegen des Baurechts im Rechtsstreit mit dem Land Hessen, weil sie der Erschließung nicht zustimmte und verlangt, dass auch keine Baugenehmigung durch das Regierungspräsidium ausgesprochen werden darf.

Die BI Gegenwind Beerfelden-Rothenberg begrüßt ausdrücklich die klare Haltung des Magistrats und die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberzent, die unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass im Katzenwinkel kein Windenergiepark zugelassen werden soll.

Da JUWI an seinem Vorhaben festhält, wie Bürgermeister Christian Kehrer mitgeteilt, wird man sich wegen der geringeren Abstände als die 1.000 Meter zur Wohnbebauung und die Ausbaumaßnahmen der Wege für den Schwerlastverkehr wiederholt vor Gericht in einem offenen Rechtsstreit begegnen.

Dies deshalb, weil sich die Stadt Oberzent mit allen juristischen Mitteln gegen die fünf geplanten Anlagen wehren und bezüglich der Zuwegung generell die klare Ablehnung entsprechend der Beschlüsse der städtischen Gremien im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung zweifelsfrei zum Ausdruck bringen wird.

Diese Position wird inzwischen im Einklang mit den Bürgermeisterkollegen des Odenwaldkreises vertreten. Die Stadt Oberzent will daher auch im Genehmigungsverfahren ihre Einwendungen konsequent unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel geltend machen.

Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in der Stadtverwaltung eingeleitet. Schließlich sei Klimaschutz auch Waldschutz, wie aus der aktuellen Debatte auf Landes-und Bundesebene zu erkennen ist.

Wie Bürgermeister Kehrer im Gespräch mit der BI feststellte, seien im beschlossenen, aber vom Hessischen Landtag noch nicht in Kraft gesetzten Regionalplan Südhessen lediglich drei der von JUWI geplanten fünf Anlagen mit den privilegierten Standorten für Windindustrieanlagen aufgeführt.

Auch dies sei ein Aspekt für die Stadt, gegen die beiden nicht im Regionalplan als privilegierte Flächen vorgesehenen Planungstandorte Rechtsmittel einzulegen.

Mittlerweile sei die Bürgermeister-Kreisversammlung sowohl durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel als auch die Argumentation der Bürgerinitiativen Gegenwind kritischer gegenüber der seitherigen Planung von Industrie im Odenwald und die damit zusammenhängende Natur- und Landschaftszerstörung mit allen schwerwiegenden Folgen für die Lebensqualität der Menschen.

Daher sei mit der von Landrat Matiaske angekündigte Normenkontrollklage zu rechnen, für die im Kreishaushalt 100.000 Euro als Unterstützung der Kommunen mit ihrer Planungshoheit zur Verfügung stehen. Dies wird auch als Antwort auf die Missachtung der kommunalen Eigenverantwortung gesehen.