Fördergelder fĂŒr die Landwirtschaft
715 FörderantrÀge beim Kreis eingegangen + + + Komfortable Onlineantragstellung erspart den Weg ins AmtBERGSTRASSE. - Auch in diesem Jahr hatten landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, finanzielle Fördermittel beim Staat zu beantragen. Das ist notwendig, damit die Landwirtinnen und Landwirte ein adÀquates Einkommen erzielen und um insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen weltweiten Entwicklungen die StabilitÀt der AgrarmÀrkte zu gewÀhrleisten.
Dass dieses Angebot groĂen Zuspruch findet, zeigt sich anhand des seit Jahren konstant sehr hohen Niveaus an eingereichten AntrĂ€gen. Zwischen Mitte MĂ€rz und Mai verzeichnete die zustĂ€ndige Abteilung der Kreisverwaltung BergstraĂe, âLĂ€ndlicher Raum und Denkmalschutzâ, die seit dem 1. August den Namen âLĂ€ndlicher Raumâ trĂ€gt, den Eingang von 715 umfangreichen AntrĂ€gen.
âIch bin hocherfreut, dass Landwirtinnen und Landwirte aus allen unseren 22 kreisangehörigen StĂ€dten und Gemeinde ihre AntrĂ€ge eingereicht haben.
Die Landwirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag fĂŒr die Gesellschaft: Sie versorgt unsere Bevölkerung mit frischen, regionalen Lebensmitteln von hervorragender QualitĂ€t.
Eine groĂe, farbenfrohe Palette an Obst und GemĂŒse wie auch Milch-, Ei- und Fleischprodukten laden ganzjĂ€hrig zu einer bewussten und gesunden ErnĂ€hrung ein. Das verdient UnterstĂŒtzung und WertschĂ€tzungâ, so Landrat Christian Engelhardt.
Insgesamt stehen rund 6,2 Milliarden Euro EU-Mittel auf Grundlage der Gemeinsamen EuropĂ€ischen Agrarpolitik (GAP) fĂŒr die Landwirte und Landwirtinnen der EU-LĂ€nder zur VerfĂŒgung.
Die Förderungssumme verteilt sich dabei auf die Bereiche Direktzahlungen und Agrarumweltprogramme, die anhand eines differenzierten VerteilungsschlĂŒssels auf jedes Bundesland umgelegt wird.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt in vielfÀltigen Formen: So fallen unter dem Begriff der Direktzahlungen die Basis-, Greening-, Umverteilungs- und JunglandwirtprÀmien. Ebenfalls werden Zahlungen an Kleinerzeuger geleistet.
Ausgleichszulagen (AGZ) werden fĂŒr benachteiligte Gebiete sowie Fördergelder aus dem Hessischen Programm fĂŒr Agrarumwelt- und Landschaftspflege-MaĂnahmen (HALM) bereitgestellt.
Die Abteilung âLĂ€ndlicher Raumâ informierte die Landwirte in ihren jĂ€hrlichen Informationsveranstaltungen und Schulungen ĂŒber die Antragsstellung bezĂŒglich der Fördergelder. Auf individuelle Nachfragen erfolgten darĂŒber hinaus auch Beratungen per E-Mail und Telefon.
Seit zwei Jahren findet die Antragsstellung nicht mehr in Papierform, sondern ausschlieĂlich per Onlineverfahren statt. Die Digitalisierung ermöglicht eine komfortable Dateneingabe zu jeder Tageszeit und erspart dadurch den mitunter doch zeitintensiven Weg zum Amt zur persönlichen Abgabe der AntrĂ€ge.
Die zustĂ€ndige Abteilung der Kreisverwaltung prĂŒft nun die FördergeldantrĂ€ge. Voraussichtlich im Dezember werden die Fördergeldbescheide versendet. Dann kann auch mit ersten Auszahlungen gerechnet werden.
Die Auszahlung der HALM-Gelder erfolgt dagegen voraussichtlich erst im FrĂŒhjahr 2023. Wichtig dabei ist, dass HALM-Verpflichtungen zum 31.12.2022 beendet werden und spĂ€testens zum 04.10.2022 neu zu beantragen sind.
Weitere Informationen ĂŒber die Abteilung âLĂ€ndlicher Raumâ gibt es auf der kreiseigenen Homepage www.kreis-bergstrasse.de.
Informationen zu den einzelnen FörderungsmaĂnahmen finden Interessierte fĂŒr die Direktzahlungen unter https://bit.ly/3en1qj2, fĂŒr die AGZ unter https://umwelt.hessen.de/Landwirtschaft/Foerderungen/Ausgleichszulage-AGZ
und fĂŒr HALM unter https://llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/halm/was-erwartet-uns-im-halm-ab-2023/ .
Schon jetzt weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass ab 2023 eine neue GAP inklusive neuer Rechtsgrundlagen in Kraft treten wird: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/reform-der-gemeinsamen-agrarpolitik-1888786