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IGO ruft zur Teilnahme an Landesprogramm auf

Gaststätten und andere Unternehmen der Grundversorgung können mit Förderung rechnen

ODENWALD. - Die Interessengemeinschaft Odenwald e. V. (IGO) ruft zur Teilnahme an einem Wettbewerb auf, das sich an Kleinunternehmen in der Grundversorgung richtet. Das Programm wird vom Land Hessen aufgelegt und dient der ländlichen Regionalentwicklung.

„Die Kleinstunternehmen des Handwerks, des Handels und andere Dienstleister sind ein wichtiger Bestandteil ländlicher Wirtschaftskraft. Sie bietet wohnortnahe Versorgung und stellen qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse“, heißt es dazu in der Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Im Odenwald können erneut besonders Betreiber von Gaststätten von der Förderung profitieren. Auch andere Zweige wie der Lebensmitteleinzelhandel, der Betreuungs- und Gesundheitssektor, Kultur und Mobilität sind förderfähig, wenn ein Mangel in der lokalen Grundversorgung nachgewiesen werden kann.

Gefördert werden Kleinstunternehmen mit höchstens 10 Vollzeitarbeitsplätzen bzw. dessen Äquivalent. Die räumliche Zuordnung des Aufrufs der IGO betrifft alle Kommunen des Odenwaldkreises und die Odenwald-Gemeinden im Landkreis Bergstraße.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 35 Prozent von den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersumme liegt, je nach Besonderheiten des Einzelfalls, bei 50 000 bis maximal 200 000 Euro.

Weitere Informationen finden Interessierte im Internet auf der Website der IGO www.region-odenwald.de. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IGO-Geschäftsstelle in Erbach telefonisch zur Verfügung: Thomas Disser unter 06062 9433-83, Christiane Löwer unter 06062 9433-84 und Marlene Rosenbergerunter 06062 9433-85. Die Mail-Anschrift lautet: igo(at)oreg.de.