KOMMENTAR: Gräben zuschütten oder weiter spalten?
Er habe nichts klarzustellen, und auch nichts zu korrigieren, ließ der Bensheimer Bürgermeister Rolf Richter die BI >Bensheimer Marktplatz besser beleben< am gestrigen Freitag medial und nach Auskunft der Vertrauensleute auch via Mail direkt wissen.
Die BI hatte den Rathauschef aufgefordert sich von seiner Äußerung zu distanzieren, in der er die BI dem Verdacht aussetzte, sie stünde im Zusammenhang mit der gegen ihn gerichteten anonymen Strafanzeige (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).
Er habe niemals den Eindruck erweckt, dass die BI im Zusammenhang mit der anonymen Anzeige stehe, die einseitige Berichterstattung der Plattform (Anm. d. Redaktion: >FACT<) dürfe er aber sehr wohl hinterfragen, beschreibt der Bürgermeister seine Sichtweise.
Das selbstverständliche Recht des Bensheimer Verwaltungschefs Berichterstattung zu hinterfragen macht ihm – wie auch jedem anderen Bürger – keineswegs jemand streitig. Der an die FACT-Redaktion gerichtete Vorwurf der Einseitigkeit kann indes so nicht im Raum stehen bleiben.
Ausgebildete Journalisten mit jahrzehntelanger Erfahrung wissen mindestens ebenso gut wie Quereinsteiger – aus welcher Berufsgruppe auch immer –, wie sie ihren Job zu machen haben.
Wenn Rolf Richter jetzt wiederholt „einseitige Berichterstattung“ der FACT-Redaktion beklagt, ist erneut und abschließend festzuhalten, dass er sich das ausschließlich selbst mit konsequenter gesetzeswidriger Nichtbeantwortung von Presseanfragen ans Revers heften muss. Solches Handeln ist in demokratischen Staaten ansonsten nur unter Donald Trump bekannt.
Damit hat der Bensheimer Bürgermeister die kooperative Verbindung zur FACT-Redaktion in nicht gesetzeskonformer Weise ausschließlich selbst durchtrennt!
Denn selbstverständlich wäre er, wie jeder andere Beschuldigte auch, vor einer Veröffentlichung dazu befragt worden (siehe dazu auch FACT-Kommentar unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).
Somit bleibt festzuhalten: unwahre oder einseitige, Darstellungen wie eine solche Projektion des Bensheimer Bürgermeisters erlangen auch durch häufige Wiederholungen keinen Wahrheitsgehalt.
>In dubio pro reo< ist quasi ein grundgesetzliches Recht, abgeleitet aus Artikel 103 des Grundgesetzes. >Im Zweifel für den Angeklagten< entfaltet aber keineswegs ausschließliche Wirkung für temporäre Wahlbeamte, ist vielmehr durchgängig anzuwenden bei allen Bürgern. Das sollte eigentlich auch ein Jurist wie Rolf Richter wissen.
Und so bleibt nach wie vor zweifelhaft, weshalb er an seiner Jeremiade der Benachteiligung durch Nichtbefragung festhält, gleichzeitig aber jede Selbstkritik zur eigenen gesetzeswidrigen Handlung der Nichtbeantwortung von Presseanfragen vermissen lässt.
Sollte Rolf Richter als Sieger aus der bevorstehenden Bürgermeister-Stichwahl hervorgehen, bleibt ihm und vor allem den Bensheimern*innen zu wünschen, dass ihm in einer dann folgenden zweiten Amtszeit gelingen möge, was unter seiner Amtsführung in den vergangenen knapp sechs Jahren völlig daneben ging: Gräben zuschütten, anstatt die Stadtgesellschaft weiter zu spalten.