Die Bürgermeister Baaß und Richter bitten Finanzminister um Unterstützung
Finanzausstattung von Gemeinden und Städten: Bedenkliche Finanzierungssituation bei Betreuung und Bildung von Kindern + + + Deutlich verbesserte Mitfinanzierung von Bund und Land bei jährlichen Betriebskosten angemahntBENSHEIM / VIERNHEIM. - Im Bereich Kinderbetreuung kündigen sich erhebliche Mehrbedarfe an. Hohe Investitionen in den Schulbau sind unvermeidlich, steigende Schulumlagen für kreisangehörige Städte die Folge.
Im Rahmen des Landesprogramms „Pakt für den Nachmittag“ zeichnen sich massive Investitionen ab. Von Jahr zu Jahr steigen die Betriebskosten für Kindergärten dramatisch an, verdrängen wichtige Investitionen in die städtische Infrastruktur.
Viernheims Bürgermeister Matthias Baaß und sein Bensheimer Amtskollege Rolf Richter warnen vor einer neuerlichen Finanznot der Gemeinden, sehen dringenden Handlungsbedarf und fordern eine schnelle länderspezifische Vereinbarung des Landes Hessen mit dem Bund bei der Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetz“, damit die Städte über die zugesagten Finanzmittel schnellstmöglich verfügen können.
Baaß und Richter, beide Sprecher der Kreisversammlung Bergstraße der Städte und Gemeinden im Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB), sehen eine Fehlentwicklung bei der kommunalen Finanzausstattung. „Kurze Zeit nach der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs bewegen sich die Städte erneut auf eine bedrohliche finanzielle Situation zu.“
In einem gemeinsamen Schreiben an Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, Direktor Karl-Christian Schelzke vom Hessischen Städte- und Gemeindebund und Stefan Gieseler, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetages, bitten sie um Unterstützung.
Hohe Mehrkosten bei der Kinderbetreuung – Investive Kosten von mehr als 3 Millionen Euro für jede neue Einrichtung!
Empfindliche Mehrausgaben bei der Betreuung für Kinder unter und über drei Jahren müssen die Gemeinden schultern. Die Geburtenzahlen in Viernheim und Bensheim steigen, zudem nimmt der zeitliche Umfang der gewünschten Betreuung stetig zu.
Dies sorgt nicht nur für einmalige erhebliche Baukosten, sondern für steigende dauerhafte jährliche Belastungen mit Betriebskosten im Ergebnishaushalt.
„Jede neue Einrichtung kostet investiv mindestens 3 Mio. € mit steigender Tendenz. Eine fünfgruppige Einrichtung schlägt zudem mit etwa 800.000 € im Jahr zu Buche“, geben Baaß und Richter zu bedenken.
Der Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr und die Gebührenbefreiung für bis zu 6 Stunden Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr führen zu einer großen Nachfrage für diese Altersgruppen, insbesondere in der Ganztagesbetreuung und damit zwangsläufig zu einer enormen Kostensteigerung.
„Die Festlegung einer Gebührenerstattung durch das Land Hessen, die den Städten die Finanzhoheit über eine adäquate Gebührenerhöhung nimmt, trägt weiter zu einer Steigerung des Defizits bei“, beklagt Richter.
Und Baaß weist darauf hin, dass die Forderungen nach der Umsetzung des Bildungs-und Erziehungsplanes und der vorgegebenen Personalausstattung im KiföG nicht kompatibel sind.
„Wer frühkindliche Bildung fordert, sollte dies gerade in der Personalausstattung vorgeben und auch finanzieren.“ Mit diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen sei bei dem Krankenstand und den regelmäßig vorgegebenen Fortbildungen der Erzieherinnen und Erziehern keine Kindertagesstätte zu führen.
Die Forderungen der Eltern an Kindertagesstätten, forciert durch die von Bund und Land medial verbreiteten Programme wie „Gute Kita“, „Bildungs- und Erziehungsplan“ etc., müsse von den Kommunen umgesetzt und finanziert werden. Das ist nur das eine Problem. Ein weiteres kommt hinzu.
Mehrkosten beim Schulbau, Erhöhung der Schulumlage, massive Investitionen für den Bau von Mensen und Betreuungsräumen
Nicht nur im Kreis Bergstraße wird es erhebliche Investitionen in den Schulbau geben. Zum einen aus Gründen der Modernisierung, gleichzeitig aber auch, um den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.
An den Grundschulen muss der Umfang der Betreuung deutlich ausgebaut werden, was den Raumbedarf erhöht und für weitere Personalkosten sorgt. Veränderte pädagogische Anforderungen und zeitliche Nutzungen finden ihren Niederschlag in veränderten räumlichen Erfordernissen und wirken am Ende für die kreisangehörigen Städte in Form einer steigenden Schulumlage.
Für den Kreis Bergstraße ist diese Steigerung bereits angekündigt, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Städte.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und die Veränderungen beim Landkreis hinsichtlich seiner Aufgaben als Schulträger führen bei den Kommunen, gleich welcher Größe, unweigerlich zu steigenden Aufwendungen in diesem Bereich und zwar ohne dass sich bisher die grundlegende Finanzierung anpasst.
Das Landesprogramm „Pakt für den Nachmittag“ fordert die Schulträger auf, massiv in den Bau von Mensen und Betreuungsräumen zu investieren. Die Umsetzung erfordert Mehraufwendungen in Personal, um annähernd den pädagogischen Standard zu halten.
Die Landesförderung reicht hier bei weitem nicht aus. Berufstätige Eltern, deren Kinder in den Kindertagesstätten ganztags betreut wurden, fordern dies auch in den Grundschulen. Aktuell besteht hier aufgrund der fehlenden Finanzausstattung ein Investitionsstau.
„Bei den jährlichen Betriebskosten für die Kindertagestätten tragen wir als Städte und Gemeinden nach wie vor ca. 60 % des Aufwands. Es handelt sich um das größte Einzelbudget in jedem Gesamthaushalt, von Jahr zu Jahr steigend (Viernheim: 2009 - 4,4 Mill. € / 2019 - 9,1 Mill. €; Bensheim: 2011 – 4,9 Mill. €/ 2019 10,5 Mill. €.)“, betonen die beiden Bergsträßer Bürgermeister.
In dem Brief an Finanzminister und HSGB heißt es unter anderem: „Die Ausgaben für den Bau und den Betrieb der Kindertagesstätten verdrängen immer wieder aufs Neue andere wichtige Investitionen in die Infrastruktur unserer Städte (Straßen, Brücken, Wohngebäude, Sporteinrichtungen, weitere soziale Einrichtungen u.a.) aus dem Haushaltsplan.
Wir Bürgermeister freuen uns natürlich über viele Geburten, was gibt es Schöneres in einer Stadt und für die Eltern. Und gerne investieren wir auch in die Qualität der Einrichtungen, die sich zu einem wichtigen Ort der Bildung entwickelt haben.
Aber wir halten es für einen unerträglichen Zustand, dass die Kommunen die finanzielle Last zu einem ganz großen Teil weiterhin alleine tragen müssen. Dies ist kein Zustand, der so bleiben darf! Denn dies erdrückt die Haushalte in allen Städten von Neuem, wo doch gerade alles besser werden sollte.“
Konkret möchten Baaß und Richter eine deutlich verbesserte Mitfinanzierung von Bund und Land bei den jährlichen Betriebskosten und eine höhere Mitfinanzierung bei den Investitionen.
Beide weisen darauf hin, dass mit einer gegenwärtig vorgesehenen Veränderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2018 bis 2020“ die Förderhöhe pro Gruppe zwar etwas erhöht werden soll.
Dies sei erfreulich. „In Anbetracht der gleichzeitig bekannten Situation, dass lediglich rd. 11,7 Mio. € der insgesamt für Hessen zur Verfügung stehenden 86,3 Mio. € durch Bewilligungen gebunden sind und die nicht genutzten Bundesmittel dann nicht mehr dem Land Hessen zur Verfügung stehen, halten wir eine deutlich stärkere Erhöhung für dringend geboten.“
Die beiden besorgten Bürgermeister machen in diesem Zusammenhang auf das „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes und die ausstehenden Gelder für die Kommunen aufmerksam und mahnen eine schnelle Vereinbarung mit dem Bund an.
Denn: Die finanzielle Wirkung dieses Bundesgesetzes tritt erst in Kraft, wenn von allen 16 Bundesländern nach einer grundlegenden Analyse und der Identifizierung von Handlungsbedarfen eine länderspezifische Vereinbarung mit dem Bund geschlossen wurde. Baaß und Richter ahnen, wie lange dies noch dauern wird…
Deshalb der Appell an den kommunalen Spitzenverband, die Problematik aufzugreifen und sich für die Gemeindeinteressen stark zu machen.
Ein weiterer Wunsch: Der beschriebene Sachverhalt sollte auch in die vom Land Hessen mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Evaluation der seit 2016 beim Kommunalen Finanzausgleich geltenden Rechtslage einfließen!