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Keine Raketen und Böller an Silvester in der Bensheimer Altstadt

BENSHEIM. - Den bevorstehenden Jahreswechsel nimmt die Stadtverwaltung Bensheim wieder zum Anlass, um auf das in der Innenstadt geltende Verbot von Feuerwerk hinzuweisen.

Grundlage für dieses Verbot sind gesetzliche Regelungen, die aufgrund von Lärmbeeinträchtigungen und Unfällen, aber auch wegen des Brandschutzes erforderlich sind.

So ist laut der Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch für die unmittelbare Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern.

Da der historische Stadtkern von Bensheim mit seinen Fachwerkbauten und denkmalgeschützten Gebäuden ein gefährdeter Bereich ist, gilt für die Innenstadt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Dieses Verbot betrifft den Stadtkern zwischen Promenadenstraße, Rinnentor, Neckarstraße, Rodensteinstraße, Heidelberger Straße, Friedhofstraße, Grieselstraße, Platanenallee, Nibelungenstraße und Rodensteinstraße.

Über diese gesetzlich bestehenden Verbote hinaus ist es untersagt, Feuerwerkskörper sowie pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater außerhalb bebauter Ortslagen abzubrennen. Ebenso verboten ist es, Böllerschüsse oder Ähnliches außerhalb bebauter Ortslagen abzufeuern.

Dies hat der Kreis Bergstraße in einer Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest entsprechend festgelegt. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.kreis-bergstraße.de.

Im Interesse einer vorbeugenden Gefahrenabwehrmaßnahme bittet das Team Allgemeine Sicherheit und Ordnung der Stadt um Beachtung und Verständnis.