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Verwaltungsgericht warnt Bensheimer Magistrat vor Ausschreibung

Die Neugestaltung des Bensheimer Marktplatzes und inbesondere der Baustelle am Platz des ehemaligen Hauses am Markt ist inzwischen gerichtsanhängig. Archivfoto: er

Gerichtlicher Hinweis nach Eilantrag der BĂĽrgerinitiative >Bensheimer Marktplatz besser beleben< weist BĂĽrgermeister Rolf Richter und den von ihm gefĂĽhrten Magistrat in die Schranken

BENSHEIM. - Die Auseinandersetzungen um den richtigen Weg zur Belebung des Bensheimer Marktplatzes sind inzwischen beim Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt (Aktenzeichen 3 L 865/20.DA) gerichtsanhängig.

Mit Schreiben vom 29. Mai hat die Vorsitzende Richterin der 3. Kammer beim VG, Schild, dem Magistrat der Stadt Bensheim mitgeteilt, das Gericht gehe davon aus, „dass Sie bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag von Vollziehungsmaßnahmen absehen, d.h. die Ausschreibung bis zur Entscheidung im Eilverfahren noch nicht veranlassen“.

Der Magistrat, mit Bürgermeister Rolf Richter an der Spitze, hatte sich in den vergangenen Tagen mehrfach klar positioniert, es werde keine Fristverlängerung zur Unterschriftensammlung für die Bürgerinitiative >Bensheimer Marktplatz besser beleben< geben, und die Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs für ein Gebäude mit gastronomischer Nutzung zügig vorangetrieben.

Erste Stadträtin und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung hatte gar betont, man habe durch den Parlamentsbeschluss vom 13. Februar dieses Jahres „einen klaren Auftrag“, den es zu erfüllen gelte.

Bei dieser Positionierung völlig unberücksichtigt blieb allerdings das von der BI in Gang gesetzte Bürgerbegehren für einen Bürgerentscheid, das – wie mehrfach berichtet – durch die Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Krise nicht fristgerecht vollzogen werden konnte.

Dem Antrag der BI auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen widersetzte sich der Magistrat trotz entsprechend deutlicher Empfehlung aus dem Hessischen Innenministerium. Bürgermeister Richter, selbst Volljurist, hatte dazu gar noch drei juristische Stellungnahmen eingeholt.

Nach Richters Bekunden hätten der städtische Anwalt wie auch die kommunalen Spitzenverbände Hessischer Städtetag sowie Hessischer Städte- und Gemeindebund übereinstimmend eine Fristverlängerung zur Unterschriftensammlung für „juristisch nicht zulässig“ erklärt.

Vor diesem Hintergrund soll nach Magistratsauffassung die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Präsenzsitzung am 02. Juli über den BI-Antrag auf Fristverlängerung entscheiden. Gleichzeitig kündigte die Stadt Bensheim am 26. Mai auf ihrer Homepage an, den Beschluss der Stadtverordneten vom 13.02.2020 bereits Anfang Juni auszuführen.

Weil eine gerichtliche Klärung der Rechtslage nach diesem Zeitpunkt zu spät käme, trat die BI dieser Gefahr der unumkehrbaren Fakten mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt entgegen und erzielte einen ersten Etappensieg mit dem Hinweis der Vorsitzenden Richterin an den Magistrat.

In ihrem Eilantrag haben die BI-Vertreter allerdings einmal mehr betont, sie seien zu einer Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien bereit: „Ein Ersatz dieses Beschlusses durch einen solchen, der die von uns vertretenen Belange aufnimmt, ist relativ rasch möglich“, bot die BI erneut an.

Mit dem Vollzug der Ausschreibung vor einer Gerichtsentscheidung über den Eilantrag auf Basis des bestehenden Beschlusses für einen städtebaulichen Wettbewerb mit einem Gebäude mit gastronomischer Nutzung würde sich der Bensheimer Magistrat nunmehr jedenfalls dem Risiko der gerichtlichen Aufhebung dieser Auslobung und damit einem weiteren nicht unerheblichen Kostenrisiko zu Lasten der Bensheimer Steuerzahler aussetzen.

Auch der durch ein möglicherweise langwieriges Gerichtsverfahren entstehende Zeitverlust ginge zu Lasten des bisher uneinsichtigen Bensheimer Bürgermeisters samt seines Magistrats.