MUNA: „Kein Gewerbegebiet in Affolterbach“
Verstoßen unangekündigte Maßnahmen zur Vorbereitung eines Gewerbegebietes gegen geltendes Recht? + + + Über 50 Brutvogelarten in dem Gebiet nachgewiesen, darunter zahlreiche Arten der Roten ListeAFFOLTERBACH. - „In einem der bedeutendsten Feuchtgebiete Südhessens in der Ulfenbachaue bei Affolterbach will die Gemeinde Wald-Michelbach unter ihrem Oberhaupt Dr. Sascha Weber nach über 50 Jahren, einen schon damals fragwürdig beschlossenen B-Plan eines Gewerbegebietes, baurechtlich umsetzen.
Hierbei kam es in den vergangenen Tagen unangekündigt zu vorbereitenden Maßnahmen, wie der Mahd einer ökologisch wertvollen Schilffläche mit Vorkommen mehrerer vom Aussterben bedrohter Vogelarten, wie dem Braunkehlchen und der Bekassine“, so Dirk Bernd Vorsitzender des Naturschutzvereins MUNA e.V.
„Durch langjährige Beobachtungen ortsansässiger Naturschützer und Gebietskenner wurden über 50 weitere Brutvogelarten in dem Gebiet nachgewiesen, darunter zahlreiche weitere Arten der Roten Liste wie die Krickente, Waldwasserläufer, Wachtel und Wasserralle, die verdeutlichen, dass das Gebiet ein Naturschutzgebiet ist, aber sicher kein Gewerbegebiet“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Die Gemeinde sowie die Behörden einschließlich politischer Verantwortungsträger und das hessische Umweltministerium seien von MUNA aufgefordert worden diesen drohenden Umweltskandal abzuwenden.
„Die Verantwortlichen wurden darauf hingewiesen, dass das Naturschutzgesetz und artenschutzrechtliche Vorgaben auch bei bestehenden B-Plänen einzuhalten sind und im vorliegenden Fall umfangreich vorgezogene und zwingend funktionsfähige Ersatzmaßnahmen vor Eingriff in derartige Flächen nachzuweisen sind.
Im vorliegenden Fall wird dies aber nicht möglich sein, da traditionelle Ganzjahresvorkommen mit Rast und Brut der Bekassine als auch das wohl letzte Brutpaar vom Braunkehlchen in Südhessen nicht ersetzt werden können, sondern nur über viele Jahre bis Jahrzehnte in gleichartiger Weise und störungsfreien Räumen wiederhergestellt werden könnten“, erläutert Dirk Bernd.
„So stellt sich die Frage, wenn man ein derartiges Gebiet im räumlichen Umfeld und im Verhältnis 1:2 wiederherstellen müsste, dann muss man, ökonomisch und ökologisch nachgedacht derartige Eingriffe lieber sein lassen und behält in den Moorböden zusätzlich klimaschädigende Gase zurück.
Bei Entwässerungsmaßnahmen und Bodeneingriffen wird in erheblichen Mengen Kohlenstoff freigesetzt, der mit Sauerstoff oxidiert und sich zu CO2 verbindet, sowie das 300mal klimaschädlichere Lachgas, das in derartigen stabilen Ökosystemen, Röhrichtbeständen, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren, sämtliche nach §30 BNatSchG geschützte Biotope, die essentiell für unser Klima und die Erhaltung der biologischen Artenvielfalt sind, dauerhaft gebunden wird.
Die Gemeinde als auch alle weiteren in dem Verfahren beteiligten Politiker und Behörden wurden daher von MUNA aufgefordert sich für eine nachhaltige Nutzung, im Interesse von uns allen und nachfolgender Generationen für den Klimaschutz als auch für die Artenvielfalt zu entscheiden und das Gebiet als Naturschutzgebiet auszuweisen.“