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Dorfentwicklungsprogramm: Jetzt Bewerbung fĂŒr 2024 vorbereiten

Kommunen können AntrĂ€ge fĂŒr Dorfmoderation stellen

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Fördergelder fĂŒr kleine Kommunen oder Ortsteile, um den besonderen Charakter der Orte zu bewahren und sie gleichzeitig zukunftsfĂ€hig zu machen – diese ermöglicht das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen.

FĂŒr die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2024 können Kommunen des Kreises Bergstraße in der Gebietskulisse „lĂ€ndlicher Raum“ bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen.

Beim Bewerbungsverfahren unterstĂŒtzt bei Bedarf ein FachbĂŒro, hierfĂŒr stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die AntrĂ€ge können bei der zustĂ€ndigen Abteilung LĂ€ndlicher Raum beim Kreis Bergstraße gestellt werden. Landrat Christian Engelhardt hatte die Gemeinden und StĂ€dte bereits in einem Anschreiben darĂŒber informiert.

Um sich als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung zu bewerben, mĂŒssen die Kommunen gemeinsam mit den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern ein Konzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms vor Ort gefördert werden sollen.

Um dieses Konzept möglichst gut auszuarbeiten und damit die eigenen Chancen auf Fördergelder zu verbessern, lohnt es sich, bereits frĂŒh mit den Vorbereitungen zu beginnen und sich die UnterstĂŒtzung von Expertinnen und Experten zu sichern.

Die Dorfentwicklung bietet sowohl Kommunen als auch Privatpersonen die Möglichkeit, fĂŒr Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie fĂŒr Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten.

Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen GebĂ€udeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel DorflĂ€den oder DorfcafĂ©s sowie Dienstleistungen fĂŒr Beratung, Moderation und VorschlĂ€ge fĂŒr Innenentwicklungsprojekte.

DarĂŒber hinaus ist auch eine UnterstĂŒtzung von stĂ€dtebaulich vertrĂ€glichem Abriss von GebĂ€uden möglich. Abgabefrist fĂŒr die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist fĂŒr Sommer 2024 geplant.

Mehr Informationen und Kontaktdaten im Internet unter https://www.kreis-bergstrasse.de/landkreis-politik/wirtschaft-und-netzwerke/dorf-und-regionalentwicklung/