Dorfentwicklung: Jetzt Bewerbung als Förderschwerpunkt für 2026 vorbereiten!
Kommunen können Anträge bis 1. Februar 2026 einreichen + + + Anmeldungen nimmt Abteilung „Ländlicher Raum“ des Kreises entgegenBERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist seit vielen Jahren eine feste Konstante in Hessen und auch im Kreis Bergstraße. Mit ihr sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum gesichert und weiterentwickelt werden.
Das hessische Dorfentwicklungsprogramm bildet hierbei einen wichtigen Bestandteil der Förderung, indem nicht nur kommunale, sondern auch private Projekte in den anerkannten Förderschwerpunkten unterstützt werden.
Dadurch gelingt es dem Dorfentwicklungsprogramm, die Innenentwicklung zu stärken, Ortskerne zu erhalten und zu entwickeln, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und dadurch die Wohn- und Lebensqualität in den Dörfern zu verbessern und diese zukunftsfähig zu machen.
Allein im vergangenen Jahr konnten über eine halbe Million Euro Fördergelder über das Dorfentwicklungsprogramm in den Kreis Bergstraße gelenkt werden.
„Damit der Kreis Bergstraße auch weiterhin von den Fördergeldern der EU, des Bundes und des Landes profitieren kann, rufe ich unsere Kommunen im Kreis Bergstraße in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ gerne auf, sich zu bewerben“, sagt Landrat Christian Engelhardt.
In den vergangenen Jahren waren unter anderem Stadtteile von Bensheim, Birkenau, Lautertal, Mörlenbach und Zwingenberg als Förderschwerpunkte im Dorfentwicklungsprogramm des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat anerkannt.
In den Förderschwerpunkten wurde unter anderem die Umgestaltung von Dorfplätzen, öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen gefördert. Außerdem wurden mit den Fördergeldern verschiedene Konzepte erstellt, öffentliche Gebäude saniert und ehrenamtliche Kleinprojekte unterstützt.
Private Antragstellende haben Fördergelder für die Sanierung von Wohnhäusern und Scheunen und die Gestaltung von Hofflächen erhalten. „In den anerkannten Förderschwerpunkten können sowohl die Kommunen als auch Privatpersonen, Vereine und andere öffentliche Träger Förderanträge stellen.
Deshalb sind die möglichen Förderprojekte sehr vielfältig und die Orte können individuell weiterentwickelt werden“, betont Landrat Engelhardt.
Um als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2026 anerkannt zu werden, können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit.
Die Anträge können ab sofort bei der zuständigen Fach- und Förderbehörde, der Dorf- und Regionalentwicklung des Kreises Bergstraße, gestellt werden.
Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 01. Februar 2026. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2026 geplant.
Mehr Informationen und Kontaktdaten im Internet unter: https://landwirtschaft.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung
Kontakt: Kreisverwaltung des Landkreises Bergstraße, Abteilung: Ländlicher Raum, Fachbereich Dorf- und Regionalentwicklung, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim, Telefon: 06252/155987, E-Mail: Dorf-und-Regionalentwicklung(at)kreis-bergstrasse.de
Weitere Informationen über den Fachbereich „Dorf- und Regionalentwicklung“ der Abteilung „Ländlicher Raum“ bei der Kreisverwaltung Bergstraße gibt es auf der kreiseigenen Homepage: https://www.kreis-bergstrasse.de/landkreis-politik/wirtschaft-und-netzwerke/dorf-und-regionalentwicklung/