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Vogelgrippe. Stallpflicht wird in weiten Teilen des Kreises Bergstraße aufgehoben

Die Übersicht der noch bestehenden Risikogebiete entlang des Rheins im Kreis Bergstraße.

KREIS BERGSTRASSE. - „Seit fast drei Monaten gilt inzwischen in Hessen die Stallpflicht. Mit heutigem Erlass ist diese – zumindest für einen Großteil des Kreises Bergstraße – aufgehoben“, gibt die zuständige Dezernentin für Veterinärwesen Diana Stolz die Entscheidung des Hessischen Umweltministeriums bekannt.

Für die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Bürstadt und Lampertheim, die in den ausgewiesenen Risikogebieten entlang des Rheins liegen (siehe beigefügte Karten), muss die Stallpflicht jedoch leider bestehen bleiben. Hier müssen nach wie vor alle Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel (Emus, Nandus, Strauße), Wachteln, Enten und Gänse in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Vogelausstellungen bleiben kreis- und landesweit verboten. Darüber hinaus dürfen keine Vögel zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art aus dem gesamten Kreisgebiet gebracht werden.

Die Aufhebung der Stallpflicht außerhalb des Restriktionsgebietes tritt mit Veröffentlichung der Aufhebungsverfügung zur Stallpflicht in Kraft. Diese wird zeitnah als Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Eine vollständige Aufhebung der angeordneten Maßnahmen ist nach Expertenmeinung aktuell leider noch nicht möglich.

Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels

Alle Geflügelhalter im Kreis Bergstraße, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel schnellstmöglich beim Veterinäramt des Kreises Bergstraße anzuzeigen.

Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügungen vom 16.11.2016 und 09.02.2017 sowie Karten des ausgewiesenen Risikogebietes entlang des Rheins der Gemeinden Groß-Rohrheim, Biblis, Bürstadt, Lampertheim finden Sie auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de.

Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 15 59 77, veterinaerwesen(at)kreis-bergstrasse.de gerne zur Verfügung.