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Südhessen: Fahnder nehmen zwei mutmaßliche Taschendiebe fest

Die Polizei ist reisenden Straftätern länderübergreifend auf der Spur

SÜDHESSEN. - Überregional tätigen Straftätern, die in großen Teilen der Bevölkerung das Sicherheitsgefühl nachhaltig beeinträchtigen, waren am Dienstag, 12. Februar, Fahnder aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg sowie Beamte der Bundespolizei ganztägig gemeinsam auf den Hauptverkehrsrouten, insbesondere auf den südhessischen Autobahnen, auf der Spur.

Hierbei gingen den Ordnungshütern auf der A 66 bei Flörsheim zwei 45 und 46 Jahre alte Männer ins Netz, die nach derzeitigem Ermittlungsstand im November 2018 in Wiesbaden bei einem Taschendiebstahl über 6.000 Euro erbeuteten und deswegen von der Polizei gesucht wurden. Beide wurden vorläufig festgenommen und werden sich nun in einem Strafverfahren zu verantworten haben.

Auf die Schliche kamen die Fahnder dem Duo nicht zuletzt, weil der 46-Jährige ein durch Betrug erlangtes Mobiltelefon einstecken hatte und zudem einen mit Innentaschen präparierten Mantel trug, wie er von Kriminellen auch zur Begehung von Diebstählen verwand wird.

Ein Abgleich mit der polizeilichen Fahndungsdatei führte die Beamten anschließend auf die Spur zu der im November 2018 in Wiesbaden angezeigten Tat.

Auf der A 6 bei Viernheim stoppten die Zivilfahnder ein mit drei Männern im Alter von 22 bis 30 Jahren besetztes Auto. Alle Insassen waren bereits mehrfach wegen Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Gegen den 22-Jährigen leiteten die Beamten ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik ein. Er wird einem Haftrichter vorgeführt.

Bei dem Trio stellten die Polizisten zudem rund 10.000 Euro sicher und prüfen nun, ob das Geld aus Straftaten stammen könnte. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.

Weiterhin überprüfte die Polizei im Rahmen der Kontrolle sechs Personen, die von der Staatsanwaltschaft wegen anhängiger Verfahren zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurden und erstattete zudem Strafanzeigen wegen des Verdachts der Hehlerei, Urkundenfälschung sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz.