Ausgelobter Ideenwettbewerb zum Bensheimer Marktplatz droht zu scheitern
BĂŒrgerinitiative >Bensheimer Marktplatz besser beleben< ruft erneut das Verwaltungsgericht an, um den im erfolgreichen BĂŒrgerbegehren geforderten und vom Stadtparlament beschlossenen MaĂnahmen Geltung zu verschaffen + + + Verwaltungsrichter untersagen der Stadt Bensheim bis zur gerichtlichen KlĂ€rung die Fortsetzung von Entscheidungen zum IdeenwettbewerbBENSHEIM. - Der Stadt Bensheim droht erneut Ungemach. Das derzeit beim Bensheimer Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz erstrahlende Lichtermeer könnte seinen verbliebenen Glanz fĂŒr den >Marktplatz der Zukunft< endgĂŒltig verlieren.
Zur Zukunftsgestaltung dieser zentralen stĂ€dtischen Zone hat das Team Stadtplanung im Bensheimer Rathaus nach zweijĂ€hrigem âVorlaufâ am 29. November einen stĂ€dtebaulichen Ideenwettbewerb ausgelobt.
Damit brachte die Verwaltung nach immerhin 24 Monaten einen mit groĂer Mehrheit gefassten Beschluss der Stadtverordneten vom 01. Dezember 2020 und einem von der Stadtspitze zwischengeschalteten, ebenfalls mit Stolpersteinen gepflasterten, >Bensheimer Weg<, endlich in Gang.
Mit Abhilfebeschluss BI-Option >keine Bebauung< ĂŒbernommen
Das Stadtparlament hatte mit diesem Abhilfebeschluss die geforderten MaĂnahmen der BĂŒrgerinitiative (BI) >Bensheimer Marktplatz besser beleben< ĂŒbernommen und den damals bereits terminierten BĂŒrgerentscheid damit abgewendet.
Zentraler Bestandteil des mit rund 4.000 UnterstĂŒtzern erfolgreichen BĂŒrgerbegehrens war und ist die Option âkeine Bebauungâ in einen stĂ€dtebaulichen Ideenwettbewerb zur besten Lösung fĂŒr den âMarktplatz der Zukunftâ aufzunehmen.
BI sieht ihr zentrales Ziel gefÀhrdet
Genau dieses zentrale Ziel sieht die BI aktuell mit der erfolgten Auslobung erneut gefÀhrdet, und hat deshalb das Verwaltungsgericht Darmstadt mittels eines Eilantrags ersucht, diesem verankerten Recht zur Umsetzung zu verhelfen.
Bereits vor Jahresfrist hatte die Stadtspitze via eines von ihr ĂŒber den ins Leben gerufenen sogenannten >Bensheimer Weg< zusammengestellten >Empfehlungsteams< eine Ănderung des Stadtverordnetenbeschlusses und damit der Abkehr vom BĂŒrgerbegehren den Ideenwettbewerb mit einem sogenannten >Werkstattverfahren< ersetzen wollen.
Stadtspitze wurde vom Innenministerium abgewatscht
Verwaltungsjuristen, wie auch die staatliche Kommunalaufsicht beim Hessischen Innenministerium hatten diesem Ansinnen jedoch eine klare Absage erteilt (siehe dazu FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews).
Die von der staatlichen Kommunalaufsicht regelrecht abgewatschte Stadtspitze hatte sich diesen engen juristischen Grenzen gebeugt und im zurĂŒckliegenden Jahr einen Ideenwettbewerb erarbeitet, dessen Auslobung jetzt veröffentlicht wurde.
GesprÀchsangebote nicht beantwortet oder negiert
Mehrere GesprÀchsangebote der BI im Vorfeld der Auslobung blieben von der Stadtspitze entweder unbeantwortet oder wurden negiert, wie die BI-Vertrauensleute Gundula Bunge-Glenz und Theo Sartorius auf Anfrage erklÀrten.
Beide BI-Vertreter sind als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied im SachverstĂ€ndigengremium des Preisgerichts fĂŒr den Ideenwettbewerb vertreten, ohne dass ihre Anliegen zur korrekten Umsetzung des BĂŒrgerbegehrens Gehör gefunden hĂ€tten, wie beide unisono erklĂ€rten.
In der Tat birgt die Auslobung des Ideenwettbewerbs einige KuriositĂ€ten. So ist zwar in der Aufgabenstellung der Auslobung ein Spektrum von âreiner FreiflĂ€chengestaltungâ bis zur Errichtung von GebĂ€uden ohne GeschossflĂ€chenbegrenzung erfolgt.
Angeblich âkeine Genehmigung fĂŒr eine reine FreiflĂ€chengestaltungâ
In der ersten Anlage zur Auslobung findet sich jedoch eine veraltete, lĂ€ngst ĂŒberholte Stellungnahme der Denkmalbehörde, die unter dem Punkt >Kriterium denkmalrechtliche Genehmigung< besagt: âKeine Genehmigung fĂŒr eine reine FreiflĂ€chengestaltung.â
Alleine mit dieser Darstellung, wie auch weiteren Ungereimtheiten in der Auslobung, sieht die BI ihr Ziel eines auch mit der Option âkeine Bebauungâ zu fixierenden Ideenwettbewerbs mehr als gefĂ€hrdet.
Erwartung, dass âdie BI den weiteren Weg vorgibt und bis zum Ende begleitetâ
Der BI-BMBB wurde sowohl im Stadtparlament am 01. Dezember 2020 eine mitverantwortliche Rolle (âWir erwarten, dass die BI den weiteren Weg vorgibt und bis zum Ende begleitet.â) im beschlossenen Ideenwettbewerb zugeteilt und auch aus dem hessischen Innenministerium kam am 13. Dezember 2021 die klare Aussage, der Handlungsspielraum von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung sei situationsbedingt âeingeengtâ.
Und âwenn die Stadt vom exakten Wortlaut des Abhilfebeschlusses und damit des BĂŒrgerbegehrens abrĂŒcken wolle, solle sie das wenn irgend möglich im Einvernehmen mit den Vertrauenspersonen tunâ, um ein weiteres Prozessrisiko zu vermeiden, schrieb der zustĂ€ndige Jurist im Innenminsiterium Ulrich DreĂler damals.
Statt diesen Vorgaben Folge zu leisten, wurde die BI von der Stadtspitze ausschlieĂlich auf eine Rolle im beratenden SachverstĂ€ndigen-Gremium im Preisgericht reduziert. Stadtspitze und stĂ€dtisches Bauteam sehen sich jetzt genau diesem beschriebenen Risiko ausgesetzt.
Stadt darf bis zur gerichtlichen KlÀrung im Eilverfahren keine Entscheidungen treffen
Am Mittwoch, 07. Dezember, teilte der Verfahrensbetreuer des wettbewerbsbegleitenden Frankfurter BĂŒros UmbauStadt, Martin Fladt, den Fraktionsvorsitzenden im Bensheimer StadtĂŒparlament wie auch den Mitgliedern im Preisgericht die aktuelle Situation mit.
Derzufolge habe die BI BMBB beim Verwaltungsgericht Darmstadt den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren beantragt.
Das Gericht habe die Stadt Bensheim aufgefordert, bis zu einer gerichtlichen KlĂ€rung im Eilverfahren davon abzusehen, weitere Entscheidungen mit Bezug zur Auslobung eines Ideenwettbewerbs fĂŒr den >Marktplatz der Zukunft< zu treffen.