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„Keine Rückdelegation und keine neue Entscheidung erforderlich“

FWG zeigt sich irritiert über die Pressemitteilung der Stadt Bensheim „Die Zukunft des Bensheimer Marktplatzes“ vom 03. Februar auf der Webseite der Stadt

BENSHEIM. - Die FReie Wählergemeinschaft (FWG) Bensheim hat die am 03. Februar auf der Internetseite der Stadt Bensheim veröffentlichte Pressemitteilung mit dem Titel „Die Zukunft des Bensheimer Marktplatzes“ mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen. 

Das bemerkt Brigitte Hamer, FWG-Mitglied im Ortsbeirat Mitte und für die FWG Mitglied im Reflexionsteam, dem Vertreter aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung angehören.

Aus Sicht der FWG ist das Fazit des Treffens mit Fachpersonen der Architektenkammer Hessen und des Büros „UmbauStadt“ vom 26. Januar „weichgespült“ und beschönigend wiedergegeben worden.

Die FWG vermutet dahinter die Absicht, die versuchte Unterminierung des Beschlusses der Stadtverordneten vom 01. Dezember 2020 weiterhin zu rechtfertigen.

Zur Erinnerung: Das Stadtparlament hatte dem Bürgerbegehren entsprochen und mit überdeutlicher Mehrheit die Durchführung eines Ideenwettbewerbs beschlossen.

Seit mehr als einem Jahr sei von den Verantwortlichen der Stadt mithilfe des Empfehlungsteams die Ausführung des Beschlusses verschleppt und lediglich eine ungeeignete Verfahrensänderung namens „Werkstattverfahren“ vorgeschlagen worden.

Die Kernaussagen des Treffens sind gemäß der Gesprächsaufzeichnungen:

- Ein Ideenwettbewerb ist - entgegen der von der Verwaltungsspitze bisher vertretenen Meinung - kein geschlossenes Verfahren, das Bürgerbeteiligung ausschließt, ganz im Gegenteil.

- Ein Ideenwettbewerb ist für die Situation Marktplatz genau das richtige Verfahren. Voraussetzung für den Erfolg sind: Breite Ausschreibung, richtiges Teilnehmerfeld e.g. junge Büros, Büros mit überregionaler Erfahrung, richtige Wahl der Jury. Die Aufgabenstellung / die Ausschreibung muss qualifizierte Büros motivieren, sich zu beteiligen.

- Demgegenüber ist ein „Werkstattverfahren“ für das Projekt Marktplatzgestaltung ungeeignet.

Soweit, so klar! In einem letzten, verzweifelten Versuch, eine mögliche Nullbebauung zu verhindern, rufe nun die Stadtbaurätin erneut die Denkmalschutzbehörde auf den Plan, mit der Absicht, unter dem schwammigen Begriff „Ensembleschutz“, eine „Null-Bebauung“ als Option für den Ideenwettbewerb auszuschließen.

Um hier eine objektive Klärung zu erreichen, sei es zwingend erforderlich, einen unvoreingenommenen, neutralen Vertreter des Denkmalschutzes einzuladen, da sich die untere Denkmalschutzbehörde in ihren früheren Aussagen mehrfach widersprochen habe.

Die folgende Aussage der Stadtbaurätin zu dem weiteren Verfahren Zitat: „Wir lassen uns auf alles ein, was die Stadtverordneten beschließen. Es liegt an der Stadtverordnetenversammlung, uns zu sagen, ob das der richtige Weg ist.

Dann beschreiten wir ihn gerne. Die Entscheidung liegt bei ihnen“, irritiere sehr, „denn die Stadtverordneten haben im Dezember 2020 entschieden, was zu tun ist. Da sind keine Rückdelegation und keine neue Entscheidung erforderlich. Beherztes Handeln ist gefragt“, konstatieren die Freien Wähler.

Die FWG – so Fraktionsvorsitzender Dr. Rolf Tiemann – ist allerdings sehr erstaunt und verwundert darüber, dass bei dem Treffen, 14 Monate nach dem Beschluss der Stadtverordneten für einen Ideenwettbewerb, die Baustadträtin und die Projektleitung offenbarten, dass sie offensichtlich immer noch nicht wissen, wie ein Ideenwettbewerb funktioniert und durchzuführen ist und jetzt Hilfe suchen.

„Zu hoffen und zu fordern ist, dass sowohl die Vorbereitungen als auch die Durchführung des Ideenwettbewerbs nun zügig erfolgen“, heißt es abschließend von der FWG.