„Gericht macht Weg frei für Ideenwettbewerb am Marktplatz“
BENSHEIM. - „Gute Nachrichten für die Stadt Bensheim aus Darmstadt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Bensheim.
Das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt hat den Eilantrag der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz Besser Beleben“ (BI) abgelehnt, der die Stadtverwaltung verpflichten sollte, die Auslobung des beschlossenen Ideenwettbewerbs zur Marktplatz-Neugestaltung nach den Vorstellungen der BI zu korrigieren.
Das Verwaltungsgericht stellt in seiner Begründung fest, dass der Eilantrag schon alleine deshalb abzulehnen sei, weil er unzulässig ist: Mit der Erledigung des Bürgerbegehrens sei auch das Mandat der BI entfallen. Daher sei kein Anspruch entstanden, an der Ausgestaltung des Ideenwettbewerbs mitzuwirken.
Ãœber das Fehlen der formalen Voraussetzungen hinaus hat sich das Gericht aber auch inhaltlich mit dem Antrag der BI auseinandergesetzt.
„Das Gericht macht in seinem Beschluss sehr deutlich, dass keines der inhaltlichen Argumente der BI stichhaltig ist. Der Eilantrag wäre somit auch als unbegründet abzuweisen gewesen“, erklärt Erste Stadträtin und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung.
Das Gericht habe in seiner Begründung ausdrücklich hervorgehoben, dass die von der BI angegriffene Auslobung des Ideenwettbewerbs sehr wohl mit den im Bürgerbegehren verlangten und in der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen übereinstimme.
Ebenso formuliere das Gericht deutlich, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens nur dafür verantwortlich seien, ob ein Ideenwettbewerb durchgeführt werde, aber nicht wie.
„Aber auch jeder andere Einwand, wie beispielsweise der Vorwurf, die BI sei unzureichend beteiligt worden, ist vom Gericht verworfen worden“, so Rauber-Jung.
Das Gegenteil sei vielmehr richtig: „Wir haben die BI weitaus mehr beteiligt, als wir es hätten tun müssen“, hebt die Erste Stadträtin hervor.
Der nun vorliegende Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätige nach Ansicht von Bürgermeisterin Christine Klein, dass die Stadt mit ihrer Strategie richtig gelegen habe.
„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts hat uns in allen Punkten recht gegeben. Das zeigt, dass es richtig und wichtig war, auf die klarstellende Wirkung einer richterlichen Entscheidung zu vertrauen“, so die Bürgermeisterin.
Sie freue sich über die Entscheidung besonders, da diese auch zeige, dass die Stadtverwaltung den Ideenwettbewerb sehr präzise, kompetent und nachvollziehbar vorbereitet habe.
Auch Baudezernentin Nicole Rauber-Jung hebt in diesem Zusammenhang die Transparenz und die ausführliche Dokumentation der Verwaltung im Rahmen des Bensheimer Wegs hervor.
„Diese Arbeitsweise hat uns sehr geholfen, lückenlos nachzuweisen, dass entgegen der Darstellung der BI sehr viele Anregungen aus dem Bürgerdialog, teils wörtlich, teils sinngemäß, in den Auslobungstext für den Ideenwettbewerb eingeflossen sind.“
Damit es im Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Marktplatzes tatsächlich weitergehen könne, müsse der Beschluss zunächst noch rechtskräftig werden.
Die BI hat zwei Wochen Zeit, Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Darmstadt beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen und weitere vier Wochen, um diese zu begründen. Doch ein nahtloses Anknüpfen an den Stand von Dezember 2022 sei nicht ohne weiteres möglich.
Ehe die Stadtverwaltung den Ideenwettbewerb wiederaufnehmen könne, müsse sie sich infolge des bereits eingetretenen Zeitverzugs erneut mit allen Akteurinnen und Akteuren, vor allem im Hinblick auf die zeitliche Planung, intensiv abstimmen, heißt es abschließend in der städtischen Pressemitteilung.