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Kreis unterstĂŒtzt Kultur und Gastronomie

Förderprogramm fĂŒr Gastronomie und Kultur in Bildern.

StÀrkung der kulturellen und gastronomischen Betriebe + + + Gezielte Förderungen beziehungsweise Projekte in Corona-Zeiten

BERGSTRASSE. - Auf Vorschlag von Landrat Christian Engelhardt hat der Kreisausschuss in Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie die UnterstĂŒtzung von KulturhĂ€usern und Kulturveranstaltungen sowie von Gastronomiebetrieben beschlossen.

Hierzu werden insgesamt bis zu 200.000 Euro eingesetzt. Die BeschlĂŒsse wurden in Umlaufverfahren gefasst.

„Bereits seit Beginn der Pandemie stehe ich in Kontakt mit Vertretern unserer regionalen Kulturszene sowie mit Vertretern der Gastronomie und sehe die zum Teil dramatische Lage und Not in diesem Bereich“, erlĂ€utert der Landrat die Entstehung der Idee.

„Ich sehe es als eine meiner entscheidenden Aufgaben an, unsere Region zu stĂ€rken und zum Beispiel als Multiplikator zu wirken und die Interessen unserer heimischen Akteure bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen und Förderprogramme in Wiesbaden einzubringen.

Aber gleichzeitig mĂŒssen wir in dieser Zeit auch mit Mitteln des Kreises unterstĂŒtzen, wenn dies nötig und möglich ist.“

So bewilligte der Kreisausschuss durch den Anfang letzter Woche eingebrachten Beschluss außerplanmĂ€ĂŸige Aufwendungen von bis zu 100.000 Euro fĂŒr die Bereitstellung von Hygiene-Paketen fĂŒr Gastronomiebetriebe.

Inhalt des Hygiene-Sets sind HÀnde-Desinfektionsmittel, FlÀchen-Desinfektionsmittel, Seife, Mund-Nase-Bedeckungen sowie Klinkenhalterungen. Die Bestellung und Verteilung erfolgt in Chargen nach Bedarf.

„Die etwa 1000 Gastronomiebetriebe im Kreis leisten einen erheblichen Anteil an der Belebung der StĂ€dte und Gemeinden fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sowie fĂŒr Touristen“, betonte Landrat Christian Engelhardt in Zusammenhang mit diesem Projekt.

„Diese Betriebe wurden besonders lang und hart von der Corona-Pandemie getroffen. Mithilfe der Hygiene-Pakete wollen wir die Gastronomen als Kreis dabei unterstĂŒtzen, die Auflagen des Landes umzusetzen und ihnen damit den Neustart etwas leichter machen.“

Das Paket diene zudem sowohl dem gesundheitlichen Schutz der Betreiber und Angestellten als auch der Kunden. Vor allem wolle der Landkreis ein sichtbares Zeichen fĂŒr die UnterstĂŒtzung der Gastronomie setzen:

„Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fĂŒr viele gastronomischen Betriebe sind schon seit Jahren kritisch.

Wenn wir ein gutes Angebot wollen, mĂŒssen wir dieses fördern und vor allem an Rahmenbedingungen arbeiten, unter denen Gastronomen in unserem Land ein gutes Auskommen haben“, so Landrat Engelhardt.

Zugleich hat der Kreisausschuss die UnterstĂŒtzung der KulturhĂ€user und der Kulturveranstaltungen im Kreis Bergstraße wĂ€hrend der Corona-Pandemie beschossen.

Hierzu wurden außerplanmĂ€ĂŸige Aufwendungen von bis zu 100.000 Euro bewilligt. Die Höhe der UnterstĂŒtzung belĂ€uft sich auf 5.000 Euro je Veranstaltung beziehungsweise 10.000 Euro je Kultureinrichtung.

„Kunst und Kultur sind elementare Bestandteile unseres Lebens und fĂŒr eine vielfĂ€ltige, offene, kreative Gesellschaft, fĂŒr die Reflexion ĂŒber unsere Welt und als Ausdrucksform von Menschen unverzichtbar“, unterstreicht Landrat Engelhardt.

Zudem sei Kultur eine wichtige SĂ€ule im Bereich der Vereinsarbeit. „Doch gerade das, was den großen Wert von Kunst und Kultur definiert, macht sie in der Pandemie besonders anfĂ€llig: der direkte Austausch zwischen Menschen.

SpielstĂ€tten und Veranstalter mussten frĂŒh den Betrieb einstellen“, so Engelhardt. Der Kreis Bergstraße möchte KulturhĂ€user und die wirtschaftlich organisierten, regional bedeutsame Kulturveranstaltungen unterstĂŒtzen, damit sie die durch die Corona-Pandemie bedingten EinschrĂ€nkungen ĂŒberstehen und den Einnahmeausfall verkraften.

„Unser oberstes Ziel ist es, die vielfĂ€ltige Kulturlandschaft als wesentlichen Bestandteil unseres Zusammenlebens und regionalen Angebots in dieser schwierigen Zeit zu stĂ€rken und auch zu erhalten.“

Die UnterstĂŒtzung subsidiert die Förderung durch Land und Bund. UnterstĂŒtzt werden nicht gewerbliche Unternehmen oder natĂŒrliche Person aus dem Kulturbereich.

KulturhĂ€user dĂŒrfen seit dem 15.05.20 wieder öffnen, allerdings nur unter zahlreichen Auflagen und BeschrĂ€nkungen. Vor allem fĂŒr viele kleinerer KulturhĂ€user ist ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich.

Wann öffentliche Kulturveranstaltungen wieder stattfinden können, ist noch nicht absehbar. Unter „KulturhĂ€user“ werden bauliche Einrichtungen mit Kulturprogramm, wie „Theater / KleinkunstbĂŒhnen“ gefasst, soweit diese professionell organisiert sind, unabhĂ€ngig von deren Rechtsform, in privater TrĂ€gerschaft.

Regional bedeutsame Kulturveranstaltungen meint Festivals oder Veranstaltungsreihen mit durchschnittlich mind. 1000 Besuchern, soweit diese von einem Veranstalter organisiert sind, der seinen Sitz im Kreis Bergstraße hat. Die Förderung gilt nur fĂŒr Veranstaltungen, welche im Kreis Bergstraße stattfinden.

Das Kulturhaus oder der Kulturveranstalter verpflichtet sich im Gegenzug zu vertraglichen Gegenleistungen, wie Werbung und die Abgabe von Gutscheinen.

Die Gutscheine werden auf Vorschlag der kreisangehörigen Kommunen an Personen verteilt, die sich im Zusammenhang mit der Pandemie sozial engagiert haben.