Geflügelpest: Aufhebung der Restriktionszonen in Viernheim
KREIS BERGSTRASSE / VIERNHEIM. - Die Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet), die Mitte Februar 2017 nach Auftreten der Geflügelpest bei einem tot aufgefundenen Graureiher, in Teilen der Stadt Viernheim eingerichtet wurden, sind seit heute aufgehoben. Da zwischenzeitlich keine weiteren Nachweise von Geflügelpest in diesem Bereich erfolgt sind, konnten die Restriktionszonen zum 25. März 2017 vom Veterinäramt des Kreises Bergstraße aufgehoben werden.
Im Kreis Bergstraße gilt die Stallpflicht nur noch in Gewässer nahen Gebieten, in der Regel in einem Abstand von bis zu 500 m Entfernung zum Uferbereich des Rheins, der Gemeinden Groß-Rohrheim, Biblis, Bürstadt und Lampertheim.
In diesem ausgewiesenen Risikogebiet sind weiterhin Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten.
Weiterhin dürfen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art nicht aus dem Risikogebiet verbracht werden. Hier gilt bis auf weiteres die Allgemeinverfügung vom 16.11.2016.
Außerhalb von dem ausgewiesenen Risikogebiet können wieder lokale, auf Kreisebene stattfindende Geflügel- und Vogelausstellungen sowie - Märkte durchgeführt werden, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden.
Unabhängig von einer Aufstallung bietet die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Bestände mit gehaltenen Vögeln. Daher ist auch weiterhin auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen nach den §§ 2 bis 6 der Geflügelpest-Verordnung sowie nach der noch bis zum 20. Mai 2017 geltenden Eilverordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel zu achten.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Kreishomepage www.kreis-bergstrasse.de. Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstraße 5, 64646 Heppenheim, Telefon 06252 / 15 59 77, veterinaerwesen(at)kreis-bergstrasse.de zu den üblichen Sprechzeiten gerne zur Verfügung.