Weitere Lockerungen für den Kreis Bergstraße ab Montag, 31. Mai
Stufe 2 der hessischen „Corona-Regeln“ tritt ab Montag, 31. Mai, in KraftBERGSTSRASSE / HEPPENHEIM. - Da die Inzidenz des Kreises Bergstraße am heutigen Sonntag, 30. Mai, den fünften Tag in Folge unter 50 liegt, tritt ab morgen (Montag, 31. Mai) die Stufe 2 der hessischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) in Kraft.
Damit gelten ab dem 31.05.2021 folgende Regelungen für den Landkreis:
Kita
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule
Jahrgangsstufen 1-13: Präsenzunterricht (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche
Alten- und Pflegeheime
Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr (gilt bereits ab 12. Mai 2021)
keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer (gilt bereits ab 12. Mai 2021)
keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag (gilt bereits ab 15. Mai 2021)
Kinder- und Jugendarbeit (inkl. Ferienbetreuung)
In Gruppen bis 50 Personen möglich. Betreuungspersonen sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit (gilt ab 29. Mai 2021).
Kontaktregeln
Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)
Alkoholkonsum
Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie)
Erweiterte Maskenpflicht
Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen, generelle Empfehlung der medizinischen Maske Innenräume und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote
(Kino, Theater, Konzerte)
Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.
ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr
Maskenpflicht
Arbeitsgestaltung
Regeln aus der Bundesnotbremse bis 30.6. (u.a.: wo möglich: home office)
Freizeit- und Amateursport
Generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben Empfehlung: tagesaktueller Test
Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung
Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen
Öffnung mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch)
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben
Verkaufsstätten, Einzelhandel
Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
Clubs, Diskotheken
Öffnung als Bar/Gastronomie mit tagesaktuellem Test, s.u.
Gastronomie
Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch)
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze
Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche
Hochschulen
Hybridbetrieb mit Fokus auf mehr Präsenz
Körpernahe Dienstleistungen
Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung
Prostitutionsstätten
Geschlossen
Ausgangsbeschränkungen
keine
(vergleiche auch: www.soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln).