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Grundsteuererhöhung auf 1.275 Hebesatzpunkte vorläufig vom Tisch

Bensheim: Bürgermeisterin Christine Klein kündigt Widerspruchsprüfung an, kritisiert das Bürgernetzwerk und sieht sich selbst massiver Kritik ausgesetzt + + + Erste Stadträtin sieht kommunale Spitzenverbände, Regierungspräsidium und Innenministerium nicht in der Lage Auskunft zu geben über Bundesgesetze

BENSHEIM. - Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Erhöhung des Grundsteuer B-Hebesatzes rückwirkend zum 01. Januar 2025 auf 1.275 Punkte lehnte das Bensheimer Stadtparlament mit großer Mehrheit (31 Nein-Stimmen gegen 8 Befürworter bei einer Enthaltung) ab.

Die Stadtverordneten wollen vielmehr zunächst valide Zahlen zum Haushalt 2025 als Grundlage für eine sicher – da waren sich nahezu alle Parlamentarier einig – dann unumgängliche rückwirkende zum Jahresbeginn 2025 erforderliche Erhöhung.

Ohne vorliegenden Haushalt ist alles nur ein Blick in die Glaskugel“

Harald Böddinghaus wollte für seine FDP-Fraktion die Verwaltungsvorlage nicht abgelehnt, sondern nur verschoben wissen, „denn ohne Hauhalt ist alles nur ein Blick in die Glaskugel“, konstatierte er.

Die Haushaltsberatungen für den Bensheimer Jahresetat 2025 waren nach der Einbringung des Verwaltungsentwurfs am 20. Februar durch Bürgermeisterin Christine Klein bekanntlich schon wenige Tage später unterbrochen worden, nachdem erforderliche Gewerbesteuerrückzahlungen von weiteren rund 8 Millionen Euro bekannt geworden waren.

Ohne eine Anhebung des Hebesatzes werde sich kein genehmigungsfähiger Haushalt darstellen lassen. Da seien sich alle Fraktionen einig, argumentierte hingegen Dr. Rolf Tiemann für die FWG-Fraktion.

FWG wollte bereits jetzt Erhöhung des Hebesatzes verbindlich für 2025 beschließen

Mit dem im Dezember 2024 beschlossenen Hebesatz von 617 Punkten werde die Stadt möglicherweise bereits im Mai keine ausreichenden liquide Mittel mehr haben. Deshalb sollte aus Sicht der FWG bereits jetzt und nicht erst mit den Haushaltsberatungen im Mai/Juni die Erhöhung des Hebesatzes verbindlich für 2025 beschlossen werden.

„Dies, um den Bürgern bereits jetzt Planungssicherheit für das gesamte Jahr 2025 zu geben und um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.“ Unter diesen Prämissen stimme die FWG der Verwaltungsvorlage zu.

Zugleich müsse weiterhin die Zusage der Verwaltung gelten, dass der Hebesatz wieder gesenkt werde, sobald dies die Finanzen der Stadt zulassen, forderte Tiemann. 

„Auch die Gewerbesteuer gehört für uns in diese Betrachtung dazu“

Doris Sterzelmaier skizzierte als Fraktionschefin das Ziel der GRÜNEN, die Grundsteuererhöhung so gering wie möglich halten und alle anderen Möglichkeiten mitbetrachten. „Auch die Gewerbesteuer gehört für uns in diese Betrachtung dazu.“ Sie werde vom Gewinn des Unternehmens berechnet, alle Kosten habe die Firma schon vorher abgezogen.

Und eine solche Steuererhöhung solle und müsse nicht dauerhaft bleiben. „Genauso wie mit einer Nachhaltigkeitssatzung beschlossen werden soll, dass die Grundsteuer wieder gesenkt werden soll, so kann auch die Gewerbesteuer wieder gesenkt werden.“

Es sei noch vieles genauer zu beraten und zu betrachten. „Die Unterlagen und Antworten dazu fehlen uns Stadtverordneten.“ Der Magistrat habe vorgeschlagen den Haushalt 2025 erst am 5. Juni zu beschließen.

„Nur die Grundsteuer zu erhöhen, kann nicht die richtige Antwort sein“

„Heute allein die Grundsteuer losgelöst von den Haushaltsberatungen zu erhöhen, kann nicht die richtige Antwort sein, weil wir gar nicht wissen, wie hoch denn der Hebesatz sein muss. Und den Hebesatz im ersten Halbjahr in jeder Stadtverordnetenversammlung zu ändern, ist eine Zumutung für Grundstückseigentümer.“

Die Koalition habe einen Antrag auf Verschiebung der Verwaltungsvorlage in die Sitzung am 5. Juni gestellt. Folglich habe diese Koalition aus CDU, SPD und FDP mit ihrer „Regierungs-Mehrheit“ auch Verantwortung übernommen.

„Statt eine Verschiebung zu beantragen, hätte die Koalition auch Lösungsvorschläge zur Liquidität machen können. Dies ist nicht erfolgt. Ihre Entscheidung.“ Dennoch werde man dem Änderungsantrag der Koalition auf Verschiebung zustimmen und alles zusammen Anfang Juni entscheiden, sagte Sterzelmaier.

Kritik an Unterbrechung der Haushaltsberatungen

Die Unterbrechung der Haushalts-Beratungen stand in den jüngsten Gremiensitzungen wie auch des Stadtparlaments, am Donnerstag, 03. April, erneut in der Kritik.

Denn durch einen nicht beschlossenen, geschweige denn durch die Aufsichtsbehörde genehmigten Jahreshaushalt 2025 befinde sich die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung, die nur Pflichtauf- und -ausgaben erlaubt.

Wie bereits zuvor im Haupt- und Finanzausschuss (HFA, siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/kreis-bergstrasse/details/?tx_ttnews) wollten sich die Parlamentarier nicht durch die von der Bürgermeisterin skizzierten möglichen Zahlungsunfähigkeit der Stadt unter Druck setzen lassen.

Das wurde auch nach einer Sitzungsunterbrechung mit klarem Votum von 31 Nein-, gegen 8 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung mehr als deutlich.

Christine Klein: „Ab Juni droht der Stadt Bensheim die Zahlungsunfähigkeit“

Christine Klein hatte zuvor eindringlich für den Verwaltungsvorschlag von 1.275 Hebesatzpunkten geworben, „denn wenn das heute nicht entschieden wird, droht der Stadt Bensheim ab Juni die Zahlungsunfähigkeit“.

Wenn man sich nicht auf den von der Verwaltung vorgegebenen Hebesatz der Grundsteuer B von den genannten aktuell erforderlichen Punkten einige, gefährde man auch die Aufnahmemöglichkeit des dringend erforderlichen Liquiditätskredits in Höhe von 10 Millionen Euro, der unabdingbar sei um den Zahlungsverpflichtungen der Stadt nachzukommen.

Hoffnung auf die aktuell eingerichtete Steuerungsgruppe Haushalt

Neben dieser erforderlichen Grundsteuererhöhung bedürfe es freilich auch weiterer Einsparungen sieht Klein Verwaltung wie parlamentarische Gremien weiter gefordert. Hoffnung vermittele die aktuell eingerichtete Steuerungsgruppe Haushalt, die mit Hochdruck arbeite.

Wenn ein Parlamentsbeschluss geltendes Recht verletze und/oder das Wohl der Kommune und deren Bürger gefährde sei es ihr Recht einem solchen Beschluss zu widersprechen. Sie werde im Falle einer Negativentscheidung zur Erhöhung der Grundsteuer – wie anschließend geschehen – prüfen, ob ein solcher Fall hier vorliege, hatte die Rathauschefin noch vor der Abstimmung gewarnt.

BfB- und VuA-Antrag zur Festlegung auf 1.000 Hebesatzpunkte mehrheitlich abgelehnt

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bürger für Bensheim (BfB) und Vernunft und Augenmaß (VuA) auf Festlegung der Grundsteuer B in Höhe von 1.000 Hebsatzpunkten, fand nur die Zustimmung der antragstellenden Fraktionen, wurde folglich mehrheitlich abgelehnt.

Den Argumenten von Franz Apfel (BfB) und Rolf Kahnt (VuA) wollte die breite Parlamentsmehrheit nicht folgen. So hatte Apfel betont: „Die Verwaltungsvorlage mit einem Hebesatz von 1.275 Punkten lehnen wir ab: zu hoch, nicht vermittelbar und vor allem unsozial!“

Das sei aber nur die eine Seite, die andere sehe so aus: „die Stadtkasse braucht Liquidität und der Liquiditätskredit von 10 Millionen Euro genügt nicht“. Das habe der Leiter der Finanzabteilung bereits im Haupt- und Finanzausschuss deutlich gemacht.

Da ist man ja mittlerweile vor nichts mehr sicher“

„Der Haushalt unserer Stadt hätte im Dezember für das Jahr 2025 beschlossen werden sollen, dann sollte es April 2025 werden, jetzt wird es Juni 2025 – und wer weiß, mit was die Verwaltung sonst noch kommen wird. Da ist man ja mittlerweile vor nichts mehr sicher.

Wir vermissen die Beratung des Haushaltsentwurfes für 2025. Wir vermissen die Beratung von Einsparpotentialen und wir vermissen die Untersuchung von außen, die zu Strukturveränderungen und mehr interkommunaler Zusammenarbeit führen soll“, verdeutlichte Franz Apfel die BfB-Position.

Verlängerung des Konsolidierungszeitraums könnte helfen

Man sehe die maximale Erhöhung der Grundsteuer B aufgrund der außergewöhnlichen Situation über den Einbruch der Gewerbesteuer und Rückzahlungen von Gewerbesteuern aus früheren Jahren bei dem Wert von 1.000 Punkten.

Und auch dieser Wert könnte weiter gesenkt werden wenn der Konsolidierungszeitraum von der obersten Kommunalaufsicht „für unseren speziellen Fall auf 10 Jahre festgelegt würde“.

Der Wert von 1.000 Hebesatzpunkten bei der Grundsteuer B sei aufgrund der besonderen Situation – „und nur deswegen, das betone ich nachdrücklich“ - gerade noch verkraftbar.

Gewerbesteuer könnte unschädlich um 10 auf 400 Hebesatzpunkte angehoben werden

Gleichzeitig beantragten BfB und VuA zusammen, die Gewerbesteuer „um wenige Punkte auf 400 Punkte zu erhöhen. Das sind nur 10 Punkte, die uns aber ebenfalls helfen werden. Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer von bis zu 400 Punkten belastet Einzelunternehmer und Personengesellschaften nicht“.

Die Kommunalberatung habe extra auf diesen Umstand hingewiesen. „Wir hoffen, dass aus der breiten Ablehnung im HFA mittlerweile die Übernahme von Verantwortung durch die Koalition gewachsen ist. Wer auf seiner Sicht einfach sitzen bleibt drückt sich vor der Verantwortung“, rief Apfel zur Zustimmung auf.

Maßnahmen, die die Haushaltslage stützen und soziale Verwerfungen reduzieren könnten

Folgende weitere Maßnahmen würden die Haushaltslage stützen und soziale Verwerfungen reduzieren, wie Apfel skizzierte:

Ø Abbau der Kapitalrücklage bei der MEGB von 4 Millionen Euro und Überweisung an die Stadtkasse. Als die MEGB mit über 12 Millionen Euro gerettet werden mußte, wurde offenbar kein Vertrag zur Rückzahlung vereinbart. Wie hier gearbeitet wird, da kann man sich nur mit Grausen abwenden.

Ø Verkauf von GGEW-Anteilen der Stadt auf 50,1 % - damit behalten wir die Mehrheit. Das würde uns ebenfalls deutlich helfen. Die Satzung muß geändert werden. Wir sind für die Prüfung, dass der KMB diese Anteile übernimmt.

Ø Eine hohe Ausschüttung der Sparkasse an die Trägerkommunen würde uns ebenfalls helfen.

„Diese Einnahmeverbesserungen zusammen mit dem Verkauf einiger Gebäude, der Kürzung von freiwilligen Leistungen und der Streichung und Verschiebung von Investitionen und einer Stellenbesetzungssperre (mit Ausnahmen) wird uns in die Lage versetzen, die Situation zu meistern“, war Apfels abschließender Appell.

Solidarbeitrag und zudem für Gewerbetreibende unschädlich“

Auch Rolf Kahnt warb für seine VuA-Fraktion um Zustimmung des gemeinsamen Antrags mit der BfB: „eine geringfügige, wie von der Kommunalberatung aufgezeigte, Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Hebesatzpunkte auf dann 400 sei ein Solidarbeitrag und zudem für Gewerbetreibende unschädlich“. Gleichwohl stießen die Vorschläge von BfB und VuA bei allen anderen Fraktionen auf geschlossene Ablehnung.

Dem gemeinsamen Antrag aller sieben im Parlament vertretenen Fraktionen, der Magistrat möge einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalrückführung durch die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft mbH (MEGB) an die Stadt Bensheim mit einem Zielwert von 4 Millionen Euro vorbereiten trat die Bürgermeisterin entgegen.

Eine schnelle Auszahlung von 4 Millionen aus den MEGB-Reserven sei nicht möglich, konstatierte Klein. Die MEGB habe viele Verpflichtungen, und man braucht vor einem solchen Schritt „valide Unterlagen und Klarheit über Auswirkungen“, die eine solche Ausschüttung habe.

Kann nicht einfach über deren Finanzmittel verfügen“

Sie sei als Bürgermeisterin verpflichtet, alle Gesetze zu wahren „und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen“. Dabei stehe ausschließlich das Wohl der Stadt und ihrer Bürger im Fokus. „Davon bringen mich weder Druck noch Populismus ab“, sagte Klein im Hinblick auf Äußerungen des Bürgernetzwerks, die eine kurzfristige steuerfreie MEGB-Ausschüttung an die Stadt realistisch erachtet.

Die ihr Kraft Amtes ebenfalls obliegenden Positionen als Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Bensheim wie auch als Aufsichtsratsvorsitzende der GGEW-AG verpflichteten sie ebenfalls dem Wohl dieser Unternehmen, betonte Klein. Auch hier könne sie nicht einfach über deren Finanzmittel verfügen.

Nur die von den Bürgern legitimierten Stadtverordneten könnten Anträge stellen und Beschlüsse fassen, die dem Wohl der Stadt und deren Bürgern dienen. Weder das Bürgernetzwerk noch irgendeine andere Institution sei dazu legitimiert.

Das Vertrauen wurde gebrochen“

Sie selbst sei immer offen für einen konstruktiven Austausch und Anregungen. Das sei beim Bürgernetzwerk nicht anders. Jedoch habe sich ihre Offenheit gegenüber den Verantwortlichen des Netzwerks verändert.

„Das Vertrauen wurde gebrochen.“ Damit sei derzeit auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört, sagte die Bürgermeisterin und bezog sich dabei auf „vertrauliche Gespräche zwischen der MEGB und dem Bürgernetzwerk, die veröffentlicht wurden“.

Rolf Kahnt: „Bürgermeisterin ist beratungsresistent und führungsschwach“

„Dass Sie das Bürgernetzwerk in den Senkel stellen, ist richtig daneben“, wollte Rolf Kahnt die Äußerungen Kleins nicht stehen lassen. „Sie verweigern sich, haben Ihre Hausaufgaben noch immer nicht gemacht. Sie werden dafür bezahlt, aber so wie Sie das gemacht haben, geht es leider gar nicht“, schimpfte Kahnt.

Sie sei beratungsresistent und führungsschwach, sagte der VuA-Fraktionschef an die Adresse der Bürgermeisterin. „Wem es in der Küche zu heiß wird, der sollte werder Koch noch Köchin werden“, empfahl Rolf Kahnt der Rathauschefin.

Christine Klein: „Bereits 8 Millionen Euro in der Verwaltung eingespart“

Diesem Vorwurf entgegnete Christine Klein mit der Feststellung man habe in der Verwaltung für den Haushalt bereits 8 Millionen Euro eingespart. „Sie sollten die Listen lesen, die vorliegen“, empfahl die Bürgermeisterin ihrem Kritiker.

Außerdem habe man jetzt die Arbeitsgemeinschaft Haushalt aufleben lassen, die in einem offenen Diskurs alles beleuchte. Und letztendlich hätten die Stadtverordneten die Budget-Hoheit, sagte Klein.

Wenn es so einfach wäre, wäre es super, ist es aber nicht“

„Alles könnte so einfach sein“, sinnierte Maximilian Gärtner für die CDU-Fraktion und ergänzte: „Wenn es so einfach wäre, wäre es super, so ist es aber leider nicht“, sagte er im Hinblick auf eine mögliche Ausschüttung von MEGB-Kapitaleinlagen, die an die Stadt zurückfließen sollen.

Die MEGB sei, wie von der Geschäftsführerin betont, „keine Schatztruhe“, aus der man sich einfach bedienen könne. Sie habe vielmehr Aufgaben und Pflichten, die es zu erfüllen gelte.

Einem weiteren Antrag von BfB und VuA, der die kommunakle Wertabschöpfung bei Baugebiets-Entwicklungen insbesondere von Wohngebieten zum Inhalt hatte, setzte die Koalition aus CDU, SPD und FDP einen Änderungsantrag entgegen.

Forderung nach angemessener Wertabschöpfung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

Die antragstellenden Fraktionen wollten den Magistrat beauftragen, „ab sofort eine angemessene Wertabschöpfung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit den Eigentümern bzw. den Investoren von Grundstücken heraus zu handeln und in städtebaulichen Verträgen gemäß §11 des Baugesetzbuches (BauGB) abzusichern“.

Franz Apfel hatte das für die BfB begründet. Bei anstehenden Bebauungsplänen – wie z.B. das Grundstück der Familie Sanner – wird ein Firmengrundstück mit rund 200 Euro Quadratmeterpreis in eine Wohnbaufläche mit etwa 700 Euro oder mehr für den qm umgewandelt.

Uns geht es nicht nur um die etwa 30% Flächenanteil nach §58 BauGB, sondern um eine angemessene Wertabschöpfung durch die Kommune für deren vielfältigen Aufgaben die sie für ihre Bürger erbringt.

Darf nicht laufen wie beim Bauprojekt Dammstraße“

Wie es unserer Auffassung nach auf keinen Fall laufen darf, ist der Vorgang des Bauprojekts in der Dammstraße. Dort dürfen keine Kinder aus gesundheitlichen Gründen einziehen. Das wird niemand überwachen und das wird auch niemand durchsetzen können.

Trotzdem wurden dem Investor über 100.000 Euro für die Beteiligung an Kinderbetreuungseinrichtungen erlassen. Jede und Jeder von uns weiß, dass da selbstverständlich auch Kinder wohnen werden.“

Die Koalition habe diese Verwaltungsvorlage durchgesetzt obwohl zu dem damaligen Zeitpunkt die Finanzlage der Stadt schon alles andere als gut gewesen sei.

Abschöpfungsanteil von bis zu 50% hat sich entwickelt

„Uns ist bewußt, dass es über den 30%igen Flächenanteil hinaus für die Stadt schwer wird, einen Anteil von 40 bis 45% zu verhandeln und zu bekommen. Das ist Verhandlungssache und in diese Richtung soll und muss es unserer Meinung nach im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gehen.“

Für die Entwicklung von Wohnbaugebieten habe sich inzwischen ein Abschöpfungsanteil von bis zu 50% entwickelt, „natürlich nur auf Verhandlungsebene. Wobei wir 40 bis 45% für durchaus angemessen halten“. Das habe ein Fachmann, „mit dem wir dazu in Kontakt stehen“, ohne Nennung der Kommune bestätigt.

Er empfehle, dass die Bürgermeisterin beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, beim Städtetag, dem Regierungspräsidium und beim Hessischen Innenministerium Informationen dazu einholen solle.

Für die Zukunft geht es nicht nur um „Sann-City“ sondern es gehe auch um das Gelände von Thermoplastik und CBM.

Wir sind ja für die Bürger unserer Stadt da“

„Der Änderungs-Antrag der Koalition greift unser Anliegen auf. Der ist etwas merkwürdig formuliert wenn es heißt ob eine Wertabschöpfung sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Für die Stadt ist das natürlich sinnvoll und wirtschaftlich, für die Familie nicht. Wir sind ja für die Bürger unserer Stadt da. Der Antrag geht aber trotzdem in die richtige Richtung.“

Apfel schlug deshalb vor folgende Ergänzung in den Änderungs-Antrag der Koalition einzubauen: „Der Magistrat wird beauftragt, bei den kommunalen Spitzenverbänden Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund, dem RP Darmstadt und dem Hessischen Innenministerium Informationen über vertraglich vereinbarte Wertabschöpfungen bei der Umwandlung von Firmengelände in Wohngelände einzuholen, die über die 30% laut §58 BauGB hinausgehen.“

Keine hessische Landesbehörde kann das lösen“

Dazu äußerte Erste Stadträtin und Baudezernentin Nicole Rauber-Jung, die betreffenden Paragrafen seien Bundesrecht. „Deshalb ist weder das RP, noch die kommunalen Spitzenverbände dazu in Bezug zu setzen.“

Sie beschäftige sich seit 20 Jahren mit diesem Thema, die kommunalen Möglichkeiten „beschränken sich auf Leistungen der Investitionen“, sagte Rauber-Jung. „Keine hessische Landesbehörde kann dazu etwas sagen“, denn es sei, wie betont, Bundesrecht, „und keine hessische Landesbehörde kann das lösen“.

Magistrat zur Prüfung angemessene Wertabschöpfung beauftragt

Beschlossen wurde schlussendlich der Änderungsantrag der Koalition, wonach der Magistrat beauftragt wird zu prüfen, inwieweit eine angemessene Wertabschöpfung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bei den Eigentümern bzw. Investoren von Grundstücken nach §11 BauGB sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Das Ergebnis soll – gegebenenfalls mit Erfahrungen anderer Kommunen – dem Stadtparlament bis zur nächsten Parlamentssitzung am 05. Juni dieses Jahres vorgelegt werden.