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Corona-Neuinfektionen im Kreis Bergstraße am Wochenende, 24., und 25. April

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Der Kreis Bergstraße muss zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermelden. Es handelt sich um eine 74-jährige Person aus Lampertheim und eine 86-jährige Person aus Bürstadt.

Kommune

neu am 24.04.2021

Gesamtzahl Infizierte

am 24.04.2021

neu heute,
25.04.2021

Gesamtzahl Infizierte heute 25.04.2021

Todesfälle

Stand 25.04.2021

Abtsteinach

0

80

0

80

2

Bensheim

6

1226

0

1226

59

Biblis

0

308

0

308

11

Birkenau

2

230

1

231

1

Bürstadt

11

764

0

764

18

Einhausen

1

172

1

173

2

Fürth

1

439

0

439

12

Gorxheimertal

4

154

0

154

2

Grasellenbach

0

217

0

217

6

Groß-Rohrheim

0

170

0

170

15

Heppenheim

11

1146

2

1148

33

Hirschhorn

0

106

0

106

8

Lampertheim

18

1393

2

1395

52

Lautertal

2

170

1

171

1

Lindenfels

0

194

0

194

20

Lorsch

2

348

0

348

10

Mörlenbach

0

318

0

318

8

Neckarsteinach

0

107

0

107

1

Rimbach

2

239

0

239

3

Viernheim

16

1525

5

1530

26

Wald-Michelbach

4

389

0

389

14

Zwingenberg

1

152

0

152

1

Kreis Bergstraße insgesamt

81

9847

12

9859

305

Informationen zu Patienten in Krankenhäusern (Stand 25.04.2021)

Anzahl der Patienten mit bestätigter Sars-COV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

30

Anzahl der Patienten mit Verdacht auf Sars-COV-2-Infektion in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße

3

Personen aus dem Kreis Bergstraße, die sich mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung befinden

42

Inzidenz / Kumulierter 7-Tage-Wert (Stand 25.04.2021)

Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage

453

Kreis-Inzidenz (Inzidenz nach RKI)

167,08

(RKI: 179,4)

Link zum Inzidenzwert des RKI für den Kreis Bergstraße: experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Ãœbersicht des Landes Hessen, in welchen hessischen Landkreisen ab welchen Zeitpunkt die Corona-Notbremse greift:

soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse

Anzahl der bereits erfolgten Erst- und Zweitimpfungen im Impfzentrum des Kreises Bergstraße (Stand Vortag)

Erstimpfungen

46148

Zweitimpfungen

18572

Notbremse greift ab Dienstag, 0:00 Uhr

Der Kreis Bergstraße hat heute nach den vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerten den dritten Tag in Folge eine Inzidenz von 100 überschritten. Damit greift ab Dienstag, 27.4.2021, 0:00 Uhr, die „Stufe 100“ der Corona-Notbremse. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann folgende Regelungen (Informationsübersicht entnommen: soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen):

Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

Ausgangsbeschränkungen:

Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.:

Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren ("Gassi gehen").

Bis 24 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazierenzugehen (jedoch kein Sport nicht in Sportanlagen).

ÖPNV:

Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

Öffnungen von Geschäften:

Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).

„Click and meet“ (nur bis Inzidenz unter 150: In allen weiteren Geschäften ist Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich.

Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Diese Regelungen gelten jetzt auch für Baumärkte, die nicht mehr pauschal geöffnet sind.

Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.

Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2).

Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:

Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.

Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.

Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.

Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

Schulen:

Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt die Testpflicht für die Präsenztage.

Zudem hat der Kreis Bergstraße heute erstmalig auch die Inzidenzmarke von 165 überschritten. Sollte dieser Wert an drei Tagen in Folge überschritten werden, greift die „Stufe 165“ der Notbremse.

Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Interessierte unter www.kreis-bergstrasse.de/corona.