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Bensheimer Straßenverkehrsbehörde prüft Neuerungen der StVO

BENSHEIM. - Nach der im vergangenen Herbst erfolgten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) prüft die Bensheimer Straßenverkehrsbehörde aktuell, welche konkreten Anpassungen sich für das Stadtgebiet ergeben. Ziel ist es dabei, das Stadtgebiet hinsichtlich der neuen Regelungen zu prüfen und diese dann entsprechend umzusetzen.

Worum geht es bei den Änderungen? Unter anderem ergeben sich für Kommunen weitere Optionen für streckenbezogene Tempo 30-Abschnitte. Das betrifft etwa Straßen, die an Spielplätzen vorbeiführen, auf Zebrastreifen zuführen oder zu Schulen hinführen.

Das bedeutet: Nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch auf dem Weg dahin kann bei Notwendigkeit der Verkehr auf Tempo 30 abgebremst werden.

Zwei Tempo-30-Abschnitte können gemäß der Änderung nun auch großzügiger verbunden und damit Lücken geschlossen werden. Bisher durften sie maximal 300 Meter auseinander liegen, künftig können es bis zu 500 Meter sein.

Im Zuge einer sorgfältigen Überprüfung werden nicht nur die aktuellen Neuerungen der StVO berücksichtigt, sondern auch ältere Anfragen und Anliegen aus der Bürgerschaft erneut in die Bewertung einbezogen.

Dadurch soll eine klare Regelung des Straßenverkehrs im Sinne der Verkehrssicherheit und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt werden.

„Eine verkehrsbehördliche Anordnung muss immer gerichtsfest begründet sein“, erläutert Verkehrsdezernentin Nicole Rauber-Jung und ergänzt: „Auch wenn ich mir von der neuen StVO mehr Handlungsspielraum für die Kommunen erhofft habe, können wir trotzdem das angehen, was machbar ist.“

Die Verkehrsbehörde bittet daher um Verständnis, dass die Prüfungen Zeit in Anspruch nehmen, da eine gründliche Analyse und zum Teil Abstimmungen mit anderen Behörden notwendig sind.

Besonders das Fehlen von aktualisierten Verwaltungsvorschriften zur StVO erschwere hier eine rechtssichere Prüfung, da diese noch nicht vom Verkehrsministerium entsprechend der neuen Rechtslage angepasst worden seien.