An markierten Obstbäumen darf wieder geerntet werden
BENSHEIM. - Städtische Apfel- und Birnbäume sind auch in diesem Jahr mit gelben Bändern markiert worden, was bedeutet: An diesen Bäumen darf das Obst gepflückt werden.
Im ersten Schritt sind Bäume in der Nähe des Soldatenfriedhofs, auf der Streuobstwiese an der alten Straße nach Lorsch (gegenüber der Einfahrt zum Naturschutzzentrum), am Meerbach zwischen Heidelberger Straße und Schwarzwaldstraße sowie im weiteren Verlauf des Baches in Richtung Tongruben am Anfang und am Ende mit einem gelben Band markiert worden.
Auf der Internetseite der Stadt Bensheim www.bensheim.de findet sich unter der Rubrik „Leben in Bensheim“, „Klima, Umwelt & Energie“ in der Kategorie „Umwelt“ eine Karte mit der Lage der Bäume.
Wichtige Regel: Jeder sollte nur haushaltsübliche Mengen mitnehmen, also auch noch für andere etwas übrig lassen. Die Ernte geschieht auf eigene Gefahr, dabei wird gebeten, die Bäume pfleglich zu behandeln – so sollten zum Beispiel keine Äste abgebrochen werden, um an die Früchte zu kommen.
Eine Pflückhilfe mit Verlängerungsstab hilft dabei, das zum Teil hoch hängende Obst sicher zu ernten. Wer keine Pflückhilfe hat, kann sich eine gegen Kaution von 20 Euro und vorheriger Reservierung beim städtischen Umweltteam im Rathaus ausleihen (solange der Vorrat reicht): E-Mail umwelt(at)bensheim.de , Telefon 06251 14-213.
Die Stadt Bensheim hat bereits für die meisten ihrer Streuobstwiesen Patenschafsverträge vergeben. Die Paten dürfen das Obst nutzen, im Gegenzug pflegen sie Bäume und Wiesen.
Bei den städtischen Obstbäumen handelt es sich um alte regionale Sorten. Einige davon wurden früher zur Herstellung von Most und zum Schnapsbrennen genutzt. Somit sind einige Sorten für den sofortigen Verzehr weniger geeignet.