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Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen in zwei Betrieben in Biebesheim am Rhein und in Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) hat der Landkreis Bergstrasse eine weitere Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen erlassen.

Diese wurde am 22. Juli veröffentlicht. Wie der zuständige Dezernent Matthias Schimpf mitteilt, wird um die zwei betroffenen Betriebe in Biebesheim am Rhein und Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) eine Sperrzone eingerichtet.

Die Sperrzone umfasst eine Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km um die zwei betroffenen Betriebe in Biebesheim am Rhein und Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) mit einem Mindestradius von 10 km um die zwei betroffenen Betriebe in Biebesheim am Rhein und Stockstadt (Kreis Groß-Gerau).

Die Schutzzone und die Überwachungszone ist detailliert als Karte unter folgendem Link https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F40180F62F98E3450CE776490DD54D8F6872E5F64F33548D3DA338E22B34FFBC abrufbar. Die Überwachung-und Schutzzone betrifft Zwingenberg, Bensheim, Einhausen, Biblis, Groß-Rohrheim.

Die Allgemeinverfügung trifft Regelungen und Anordnung für Betriebe der Schweinehaltung, dem Verbringen gehaltener Schweine und weitere Auflagen und Anordnungen innerhalb der Überwachungszone. Diese Anordnungen gelten z.T. auch für den privaten Gebrauch.