Stadt Bensheim weist auf Satzung über Leinenzwang für Hunde hin
BENSHEIM. - Immer wieder und in zunehmender Anzahl kommt es im Stadtgebiet zu Vorfällen, bei denen Wildtiere, insbesondere Rehe, während der Brut- und Setzzeit durch frei laufende Hunde gerissen wurden.
Die Stadt Bensheim hatte daher 2018 beschlossen, dem Problem mit einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zu begegnen.
Die darin verordnete Anleinpflicht gilt vom 1. März bis zum 30. Juni in der Flur (Feld, Forst, Brache) sowie im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Bensheim.
Aufgrund der Satzung gelten Verstöße gegen die darin enthaltenen Regelungen als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden können.