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Fahrzeugzulassung soll einfacher werden

Die Verkehrsbehörde des Kreises Bergstraße muss künftig bei Standard-An- und Abmeldungen von Fahrzeugen nicht mehr aufgesucht werden.

„i-Kfz“ macht elektronische Fahrzeugzulassung möglich

KREIS BERGSTRASSE. - Ab Dienstag, 1. Oktober 2019, können zahlreiche Vorgänge im Bereich der KFZ-Zulassung online erledigt werden. Es ist dann unter anderem möglich, die Neuzulassung eines Fahrzeugs oder die Fahrzeugumschreibung auf einen anderen Halter online zu beantragen.

Erstmals wird auch die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adress- bzw. Namensänderung möglich sein.

Das Online-Portal für KFZ-Angelegenheiten erreichen Sie über die Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de > Online-Services.

Wer das Online-Verfahren nutzen möchte, muss im Portal alle benötigten Daten über das Fahrzeug und den Halter eingeben. Außerdem ist ein neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion erforderlich, ebenso ein Kartenleser oder eine App.

Je nach Art des Antrags können weitere Unterlagen erforderlich sein: Bei einer Wiederzulassung muss beispielsweise das letzte Kfz-Kennzeichen reserviert sein, sowie eine gültige Hauptuntersuchung und eine elektronische Versicherungsbestätigung vorliegen.

Weiterhin muss ein SEPA-Lastschriftmandat für die Einziehung der Kfz-Steuer erteilt werden. Die Gebühren für den Zulassungsvorgang werden mittels eines e-Payment-Systems entrichtet.

Bei einer Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme eines zugelassenen Fahrzeugs kann der neue Halter den vorläufigen Zulassungsbescheid im i-Kfz-Portal online abrufen und das Fahrzeug sofort nutzen („Sofortiges Losfahren“).

In den darauffolgenden Tagen erhält der Halter die neuen Fahrzeugdokumente mit der Post. Bei einer Neu- oder Wiederzulassung eines KFZ erhält der Halter zusätzlich die neuen Stempelplakettenträger, welche vom Halter auf die Kennzeichenschilder geklebt werden müssen. Bei einer Abmeldung wird dem Besitzer eine Bestätigung hierüber mit der Post zugesandt.

Bereits seit 2015 sind Online-Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge möglich. Seit 2017 konnte auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen über das Portal beantragt werden.

Die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und zielt auf eine einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere Fahrzeugzulassung, die – unter weitgehender Beibehaltung der Verfahrensabläufe im heutigen analogen Zulassungsverfahren – möglichst medienbruchfrei abgewickelt werden.

Der Gang zur Zulassungsbehörde soll künftig für Standardfälle entfallen können. Das i-Kfz-Verfahren ist derzeit nur für im juristischen Sinne natürliche Personen zulässig. Ein Verfahren für juristische Personen mittels Nutzerkonten wird derzeit noch entwickelt.

Mit der Umstellung der Zulassungsbehörde auf die elektronische Aktenführung hat der Kreis Bergstraße die Voraussetzungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung geschaffen.

„Mit der Verwaltungsmodernisierung möchten wir die elektronische Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung erleichtern und so letztlich Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher machen“, erklärte Landrat Christian Engelhardt die umfassende Verwaltungsmodernisierung, die derzeit in der Kreisverwaltung stattfindet.

Kreisbeigeordneter Karsten Krug, zuständiger Dezernent für die Zulassungsbehörde, freut sich über den Start von i-Kfz: „Für viele Bürgerinnen und Bürger bietet das die Möglichkeit, Verwaltungsgänge im Zulassungsbereich bequem vom heimischen PC aus zu erledigen. Ich bin zuversichtlich, dass davon viele Gebrauch machen werden.“