Tuberkulosefall im Kreis Bergstraße: Ansteckungsgefahr gering
KREIS BERGSTRASSE / MÖRLENBACH. - Dem Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße wurde heute ein Fall von Tuberkulose gemeldet. Die Ansteckungsgefahr ist gering einzustufen, trotzdem wurde vorsichthalber mit dem katholischen Kindergarten St. Josef in Mörlenbach Kontakt aufgenommen und eine Umgebungsuntersuchung geplant.
Bei der Untersuchung in der Familie des erkrankten Kindes wurde bei einem weiteren Kind der Verdacht auf Tuberkulose gestellt. Bei den Kindern handelt es sich um Geschwister, die sich aktuell im Krankenhaus in Mannheim zur Behandlung befinden.
Als reine Vorsichtsmaßnahme wurde die Schulleitung der Dietrich Bonhoeffer Schule in Rimbach, die das zweite Kind besucht, informiert, dass der Verdacht auf TBC besteht und deshalb eine Untersuchung für Mitschüler und Lehrpersonal durchgeführt wird.
Kindergarten, Schule und Gesundheitsamt haben sofort alle nötigen Maßnahmen ergriffen. Die erkrankten Kinder werden ärztlich behandelt und versorgt. Das Risiko einer Ansteckung wird als äußerst gering eingestuft. Darüber hinaus werden alle Kinder und Lehrer der jeweiligen Kindergartengruppe / Klasse vollumfänglich untersucht und stehen unter ärztlicher Aufsicht.
Der Kindergarten- sowie Schulleitung wurde von Seiten der Kreisverwaltung angeboten, dass bei einer geplanten Informationsveranstaltung das Gesundheitsamt für fachliche Antworten zu Fragen der Eltern und Mitarbeiter zur Verfügung steht.
Info Tuberkulose: Bakterielle Erkrankung
Erreger: Mycobacterium tuberculosis-Komplex
Vorkommen: weltweit, insbesondere in Afrika und Asien
Inkubationszeit: Monate, Jahre, bis zu Jahrzehnten
Symptome:
bei latenter (versteckter) Tuberkuloseinfektion (nicht ansteckend): keine
bei aktiver Tuberkuloseinfektion:
Husten länger als drei Wochen, teils mit Blutbeimengung
Gewichtsabnahme
Brustschmerzen
Atemnot
Appetitlosigkeit
Abgeschlagenheit/Müdigkeit
leichtes Fieber
Nachtschweiß
Lymphknotenschwellungen
Kinder sind oft asymptomatisch
betrifft meist die Lunge Ansteckungsmöglichkeit gegeben
auch andere Organe (Niere, Knochen, Hirnhaut, Lymphknoten, etc.) Ansteckungsmöglichkeit unwahrscheinlich
Verlauf:
der Großteil der Infektionen verläuft als versteckte Tuberkuloseinfektion (⅓ der Weltbevölkerung)
5-10% aktive Erkrankung
bis 30% aktive Erkrankung bei Kindern
Ausscheidung: über die Atemwege in feinen Tröpfchen bei offener Lungentuberkulose (beim Sprechen, Singen, Niesen, Husten, im Atemstrom) in die Umgebungsluft
Ãœbertragung:
meist über die Luft von Mensch zu Mensch
bei länger andauerndem engen Kontakt (mehr als 8 bzw. 40 h) in geschlossenen Räumen bis sechs Monate vor Diagnosestellung
vom Immunstatus der einzelnen Person abhängig (z.B. leichter bei Immunsuppression)
nicht jede Form der Tuberkulose ist ansteckend
Ansteckungsdauer: so lange Mykobakterien im Sekret nachweisbar sind
Prophylaxe:
Vermeidung von Kontakt zu Erkrankten
Verwendung entsprechender Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, etc.)
Therapie: antibakterielle Kombinationstherapie über mindestens 6 Monate
Impfung:
abgeschwächter Lebendimpfstoff (BCG)
nicht mehr empfohlen
schützt vor schweren Verlaufsformen im Kindesalter
Meldepflicht: nach §§ 6 – 9 und § 34 IfSG
an das Gesundheitsamt
bei Erkrankung, Tod oder bakteriellem Nachweis durch Ärzte und Labore
bei Erkrankung eines Kindes oder des Personals an einer ansteckungsfähigen (Lungen)Tuberkulose durch die Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen
bei Erkrankung einer Person aus der Wohngemeinschaft eines Kindes oder des Personals an einer ansteckungsfähigen (Lungen)Tuberkulose durch die Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen
an die Kindergemeinschaftseinrichtung:
bei Erkrankung eines Kindes oder des Personals durch den Erkrankten bzw. durch die Eltern
Regelungen in Gemeinschaftseinrichtungen:
Besuchsverbot für Kinder bzw. Personal nach § 34 IfSG bei Verdacht oder Erkrankung an einer ansteckungsfähigen (Lungen)Tuberkulose. Dies gilt auch, wenn ansteckungsverdächtige oder erkrankte Personen in der Wohngemeinschaft leben.
Besuchsverbot besteht bis
zum Ausschluss der Erkrankung.
3 Wochen Therapie + fehlende Krankheitszeichen +3 Proben ohne Nachweis von Mykobakterien.
ein schriftliches ärztliches Attest vorliegt.
Kontaktpersonen:
werden vom Gesundheitsamt ermittelt
Umgebungsuntersuchungen frühestens 8 Wochen nach Kontakt (Ausnahme: Kinder unter 15 Jahren)
Kinder < 5 Jahre: Hauttest beim Kinderarzt, Röntgen der Lunge, antibakterielle Prophylaxe, klinische Untersuchung
Kinder 5-14,99 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Hauttest
> 15 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Röntgen der Lunge (Röntgen insbesondere ab einem Alter von > 50 Jahre)
Bei Ansteckungsverdacht oder Symptomen sollten Sie Kontakt zu einem Arzt aufnehmen!
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!
Gesundheitsamt, Kettelerstraße 29, 64646 Heppenheim
Tel.: 06252 - 15-5396 Herr Laumann, Telefonzentrale des Gesundheitsamtes
Tel.: 06252 - 15-5855 Frau Schubert, Sekretariat Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene
Merkblatt für Personen mit Kontakt zu Tuberkulose
Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die meistens durch das Bakterium „Mycobacterium tuberculosis“ hervorgerufen wird und häufig die Lunge betrifft.
Ãœbertragung:
Die Ansteckung erfolgt meist durch eine Übertragung über die Luft von Mensch zu Mensch.
Über die Atemwege scheidet der an offener Lungentuberkulose Erkrankte feine Tröpfchen mit Bakterien, z.B. beim Sprechen, Singen, Niesen und insbesondere beim Husten, in die Umgebungsluft aus. Diese können dann von den Kontaktpersonen eingeatmet werden.
Die Voraussetzung für eine Übertragung besteht im Allgemeinen aus einem länger andauernden engen Kontakt von mehr als 8 bzw. 40 Stunden in geschlossenen Räumen bis zu sechs Monate vor Diagnosestellung, und ist zudem abhängig von der Menge der Bakterien in der Luft.
Besonders gefährdet sind kleine Kinder sowie Personen mit eingeschränkter Immunabwehr (z.B. HIV-Infektion, immunsuppressive Therapie, Krankheiten wie Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Alkohol- und Drogenabhängigkeit).
Nicht jede Form der Tuberkulose ist ansteckend.
Umgebungsuntersuchung:
Wird dem Gesundheitsamt ein Erkrankungsfall gemeldet, werden enge Kontakt-personen (z.B. Mitglieder der Wohngemeinschaft etc.) ermittelt, die mit der erkrankten Person häufigen und engen Kontakt hatten.
Bei diesem Personenkreis werden dann, auf Grund der Inkubationszeit, frühestens nach 8 Wochen nach dem Kontakt Umgebungsuntersuchungen vorgenommen (Ausnahme: Kinder unter 15 Jahren).
Kinder < 5 Jahre: Hauttest beim Kinderarzt, Röntgen der Lunge, antibakterielle Prophylaxe, klinische Untersuchung
Kinder 5-14,99 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Hauttest
> 15 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Röntgen der Lunge (Röntgen insbesondere ab einem Alter > 50 Jahre) In Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.
Bei unauffälligen Befunden ist die Untersuchung durch das Gesundheitsamt, je nach Untersuchungsverfahren, abgeschlossen oder die Kontaktperson muss, wie bei der Röntgenuntersuchung, auf Grund der langen Inkubationszeit über mehrere Monate überwacht werden.
Personen, die einer Beobachtung des Gesundheitsamtes unterworfen sind, haben die erforderlichen Untersuchungen des Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen Folge zu leisten. (§ 29 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz).
Therapie:
Bei auffälligem Befund sind weitergehende Untersuchungen in der Regel durch einen Lungenfacharzt erforderlich. Dieser wird die Notwendigkeit und Dauer einer medikamentösen Behandlung festlegen.
Symptome:
Husten oder Hüsteln, länger als drei Wochen, teils mit Blutbeimengung
Gewichtsabnahme
Brustschmerzen
Atemnot
Appetitlosigkeit
Abgeschlagenheit/Müdigkeit
leichtes Fieber
Nachtschweiß
Lymphknotenschwellungen
Bei Ansteckungsverdacht oder Symptomen sollten Sie Kontakt zu einem Arzt aufnehmen!
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!
Gesundheitsamt, Kettelerstraße 29 64646 Heppenheim
Tel.: 06252 - 15-5836 Frau Etzel, Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene
Tel.: 06252 - 15-5866 Frau Römer, Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene