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Tuberkulosefall im Kreis Bergstraße: Ansteckungsgefahr gering

KREIS BERGSTRASSE / MÖRLENBACH. - Dem Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße wurde heute ein Fall von Tuberkulose gemeldet. Die Ansteckungsgefahr ist gering einzustufen, trotzdem wurde vorsichthalber mit dem katholischen Kindergarten St. Josef in Mörlenbach Kontakt aufgenommen und eine Umgebungsuntersuchung geplant.

Bei der Untersuchung in der Familie des erkrankten Kindes wurde bei einem weiteren Kind der Verdacht auf Tuberkulose gestellt. Bei den Kindern handelt es sich um Geschwister, die sich aktuell im Krankenhaus in Mannheim zur Behandlung befinden.

Als reine Vorsichtsmaßnahme wurde die Schulleitung der Dietrich Bonhoeffer Schule in Rimbach, die das zweite Kind besucht, informiert, dass der Verdacht auf TBC besteht und deshalb eine Untersuchung für Mitschüler und Lehrpersonal durchgeführt wird.

Kindergarten, Schule und Gesundheitsamt haben sofort alle nötigen Maßnahmen ergriffen. Die erkrankten Kinder werden ärztlich behandelt und versorgt. Das Risiko einer Ansteckung wird als äußerst gering eingestuft. Darüber hinaus werden alle Kinder und Lehrer der jeweiligen Kindergartengruppe / Klasse vollumfänglich untersucht und stehen unter ärztlicher Aufsicht.

 

Der Kindergarten- sowie Schulleitung wurde von Seiten der Kreisverwaltung angeboten, dass bei einer geplanten Informationsveranstaltung das Gesundheitsamt für fachliche Antworten zu Fragen der Eltern und Mitarbeiter zur Verfügung steht.

 

Info Tuberkulose: Bakterielle Erkrankung

Erreger: Mycobacterium tuberculosis-Komplex

Vorkommen: weltweit, insbesondere in Afrika und Asien

Inkubationszeit: Monate, Jahre, bis zu Jahrzehnten

Symptome:

  • bei latenter (versteckter) Tuberkuloseinfektion (nicht ansteckend): keine

  • bei aktiver Tuberkuloseinfektion:

    • Husten länger als drei Wochen, teils mit Blutbeimengung

    • Gewichtsabnahme

    • Brustschmerzen

    • Atemnot

    • Appetitlosigkeit

    • Abgeschlagenheit/Müdigkeit

    • leichtes Fieber

    • Nachtschweiß

    • Lymphknotenschwellungen

  • Kinder sind oft asymptomatisch

  • betrifft meist die Lunge  Ansteckungsmöglichkeit gegeben

  • auch andere Organe (Niere, Knochen, Hirnhaut, Lymphknoten, etc.)  Ansteckungsmöglichkeit unwahrscheinlich

Verlauf:

  • der Großteil der Infektionen verläuft als versteckte Tuberkuloseinfektion (â…“ der Weltbevölkerung)

  • 5-10% aktive Erkrankung

  • bis 30% aktive Erkrankung bei Kindern

Ausscheidung: über die Atemwege in feinen Tröpfchen bei offener Lungentuberkulose (beim Sprechen, Singen, Niesen, Husten, im Atemstrom) in die Umgebungsluft

Ãœbertragung:

  • meist über die Luft von Mensch zu Mensch

  • bei länger andauerndem engen Kontakt (mehr als 8 bzw. 40 h) in geschlossenen Räumen bis sechs Monate vor Diagnosestellung

  • vom Immunstatus der einzelnen Person abhängig (z.B. leichter bei Immunsuppression)

  • nicht jede Form der Tuberkulose ist ansteckend

Ansteckungsdauer: so lange Mykobakterien im Sekret nachweisbar sind

Prophylaxe:

  • Vermeidung von Kontakt zu Erkrankten

  • Verwendung entsprechender Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, etc.)

Therapie: antibakterielle Kombinationstherapie über mindestens 6 Monate

Impfung:

  • abgeschwächter Lebendimpfstoff (BCG)

  • nicht mehr empfohlen

  • schützt vor schweren Verlaufsformen im Kindesalter

Meldepflicht: nach §§ 6 – 9 und § 34 IfSG

  • an das Gesundheitsamt

    • bei Erkrankung, Tod oder bakteriellem Nachweis durch Ärzte und Labore

    • bei Erkrankung eines Kindes oder des Personals an einer ansteckungsfähigen (Lungen)Tuberkulose durch die Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen

    • bei Erkrankung einer Person aus der Wohngemeinschaft eines Kindes oder des Personals an einer ansteckungsfähigen (Lungen)Tuberkulose durch die Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen

  • an die Kindergemeinschaftseinrichtung:

    • bei Erkrankung eines Kindes oder des Personals durch den Erkrankten bzw. durch die Eltern

Regelungen in Gemeinschaftseinrichtungen:

Besuchsverbot für Kinder bzw. Personal nach § 34 IfSG bei Verdacht oder Erkrankung an einer ansteckungsfähigen (Lungen)Tuberkulose. Dies gilt auch, wenn ansteckungsverdächtige oder erkrankte Personen in der Wohngemeinschaft leben.

Besuchsverbot besteht bis

  • zum Ausschluss der Erkrankung.

  • 3 Wochen Therapie + fehlende Krankheitszeichen +3 Proben ohne Nachweis von Mykobakterien.

  • ein schriftliches ärztliches Attest vorliegt.

Kontaktpersonen:

  • werden vom Gesundheitsamt ermittelt

  • Umgebungsuntersuchungen frühestens 8 Wochen nach Kontakt (Ausnahme: Kinder unter 15 Jahren)

  • Kinder < 5 Jahre: Hauttest beim Kinderarzt, Röntgen der Lunge, antibakterielle Prophylaxe, klinische Untersuchung

  • Kinder 5-14,99 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Hauttest

  • > 15 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Röntgen der Lunge (Röntgen insbesondere ab einem Alter von > 50 Jahre)

Bei Ansteckungsverdacht oder Symptomen sollten Sie Kontakt zu einem Arzt aufnehmen!

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!

Gesundheitsamt, Kettelerstraße 29, 64646 Heppenheim

Tel.: 06252 - 15-5396 Herr Laumann, Telefonzentrale des Gesundheitsamtes

Tel.: 06252 - 15-5855 Frau Schubert, Sekretariat Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene

 

Merkblatt für Personen mit Kontakt zu Tuberkulose

Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die meistens durch das Bakterium „Mycobacterium tuberculosis“ hervorgerufen wird und häufig die Lunge betrifft.

Ãœbertragung:

Die Ansteckung erfolgt meist durch eine Übertragung über die Luft von Mensch zu Mensch.

Über die Atemwege scheidet der an offener Lungentuberkulose Erkrankte feine Tröpfchen mit Bakterien, z.B. beim Sprechen, Singen, Niesen und insbesondere beim Husten, in die Umgebungsluft aus. Diese können dann von den Kontaktpersonen eingeatmet werden.

Die Voraussetzung für eine Übertragung besteht im Allgemeinen aus einem länger andauernden engen Kontakt von mehr als 8 bzw. 40 Stunden in geschlossenen Räumen bis zu sechs Monate vor Diagnosestellung, und ist zudem abhängig von der Menge der Bakterien in der Luft.

Besonders gefährdet sind kleine Kinder sowie Personen mit eingeschränkter Immunabwehr (z.B. HIV-Infektion, immunsuppressive Therapie, Krankheiten wie Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Alkohol- und Drogenabhängigkeit).

Nicht jede Form der Tuberkulose ist ansteckend.

Umgebungsuntersuchung:

Wird dem Gesundheitsamt ein Erkrankungsfall gemeldet, werden enge Kontakt-personen (z.B. Mitglieder der Wohngemeinschaft etc.) ermittelt, die mit der erkrankten Person häufigen und engen Kontakt hatten.

Bei diesem Personenkreis werden dann, auf Grund der Inkubationszeit, frühestens nach 8 Wochen nach dem Kontakt Umgebungsuntersuchungen vorgenommen (Ausnahme: Kinder unter 15 Jahren).

Kinder < 5 Jahre: Hauttest beim Kinderarzt, Röntgen der Lunge, antibakterielle Prophylaxe, klinische Untersuchung

Kinder 5-14,99 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Hauttest

> 15 Jahre: Bluttest - QuantiFERON-TB® Gold Plus Test – oder Röntgen der Lunge (Röntgen insbesondere ab einem Alter > 50 Jahre) In Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.

Bei unauffälligen Befunden ist die Untersuchung durch das Gesundheitsamt, je nach Untersuchungsverfahren, abgeschlossen oder die Kontaktperson muss, wie bei der Röntgenuntersuchung, auf Grund der langen Inkubationszeit über mehrere Monate überwacht werden.

Personen, die einer Beobachtung des Gesundheitsamtes unterworfen sind, haben die erforderlichen Untersuchungen des Gesundheitsamtes zu dulden und den Anordnungen Folge zu leisten. (§ 29 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz).

Therapie:

Bei auffälligem Befund sind weitergehende Untersuchungen in der Regel durch einen Lungenfacharzt erforderlich. Dieser wird die Notwendigkeit und Dauer einer medikamentösen Behandlung festlegen.

Symptome:

  • Husten oder Hüsteln, länger als drei Wochen, teils mit Blutbeimengung

  • Gewichtsabnahme

  • Brustschmerzen

  • Atemnot

  • Appetitlosigkeit

  • Abgeschlagenheit/Müdigkeit

  • leichtes Fieber

  • Nachtschweiß

  • Lymphknotenschwellungen

Bei Ansteckungsverdacht oder Symptomen sollten Sie Kontakt zu einem Arzt aufnehmen!

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!

Gesundheitsamt, Kettelerstraße 29 64646 Heppenheim

Tel.: 06252 - 15-5836 Frau Etzel, Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene

Tel.: 06252 - 15-5866 Frau Römer, Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene