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BfB gegen Verdoppelung der Grundsteuer B und für Prüfung von GGEW-Anteilen-Verkauf

BENSHEIM. - „Die gewaltige Erhöhung der Grundsteuer B um mehr als das Doppelte auf 1.450 Punkte lehnt die BfB-Fraktion entschieden ab. „Mit einem Steuersatz von 1.450 Punkten wären wir an der Spitze der hessischen Kommunen bei der Grundsteuer B.

Die Erhöhung würde bedeuten, dass die Miet-Nebenkosten sowohl für Eigentümer als auch Mieter weiter erhöht würden. Die Grundsteuer B wird von den Eigentümern auf die Mieter umgelegt.

Aufgrund der hohen Mieten und der sehr hohen Nebenkosten in Bensheim schließen wir diesen Weg für uns als BfB-Fraktion ausdrücklich aus“, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

„Bensheim muß handeln um sein enormes Defizit bei der Gewerbesteuer von über 40 Millionen Euro auszugleichen und innerhalb von 5 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Stattdessen schlagen wir u. a. den Verkauf von Anteilen des GGEW vor.

Bensheim sollte bis auf 50,1 % der GGEW-Anteile verkaufen. Das wollen wir geprüft sehen. Der Verkauf könnte an die andere Kommunen, die bereits Miteigentümer am GGEW sind, erfolgen oder an die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), die Bensheim schon einmal in einer schwierigen finanziellen Situation durch den Kauf des Abwassernetzes geholfen hat“, erinnert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

„Statt eines Kahlschlags der auch die Vereine, der soziale, sportliche, Umweltaktive und kulturelle Bereiche treffen wird, plädieren wir dafür, dass neben dem Verkauf von GGEW-Anteilen folgende Maßnahmen endlich angegangen werden:

1. Beschluß über eine Stellenbesetzungssperre. Bei notwendigen Ausnahmen kann der Magistrat eine Besetzung begründet beschließen. Diese Maßnahme wurde in der Vergangenheit schon mal erfolgreich durchgeführt. Da war die Situation bei weitem nicht so belastet.

2. Verkauf einzelner Gebäude und Grundstücke, beispielweise Rodensteinstraße 8 und das Hoffart-Gelände. Die hauptamtlichen Dezernentinnen sollten die Fraktionsvorsitzenden einladen um über weitere Gebäude zu sprechen, die verkauft werden sollten.

3. Wir erwarten Projekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die zur Absenkung von Kosten führen. Beispielweise könnte die Stadtverwaltung Bensheim das Vergabeverfahren für Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge kleinerer Kommunen übernehmen. Auch die Übernahme der Aufgaben des Bauamtes einer kleineren Kommune wäre denkbar.

4. Welche Arbeiten innerhalb der Stadtverwaltung können entfallen. Eine Aufgabenkritik halten wir für erforderlich. Dazu wird die Kompetenz der Teams innerhalb der Stadtverwaltung benötigt.

Wir werden einen Änderungs-Antrag stellen und die Verwaltungsvorlage mit der Erhöhung auf 1.450 Punkte bei der Grundsteuer B von der Tagesordnung der Gremien im November 2024 zu nehmen.

Unser Ziel ist es, dass mit den oben aufgeführten Punkten die extreme Erhöhung der Grundsteuer B entfällt“, informiert die BfB-Fraktion. Der hauptamtliche Magistrat müsse seine Hausaufgaben machen bevor an Steuererhöhungen zu denken sei.