GRÜNE plädieren für Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes
BERGSTRASSE / HEPPENHEIM. - Die Bergsträßer GRÜNEN weisen darauf hin, dass mit der Frage der Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7% auf Speisen Bundestag und Bundesrat in den nächsten Wochen eine für die Restaurants, Wirtshäuser und Cafés existenzielle Entscheidung zu treffen haben.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie gilt bislang nur bis zum 31.12.2023. Die GRÜNEN erinnern daran, dass nur mit den 7% Mehrwertsteuer es den Gastronomiebetrieben bisher gelungen ist, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.
„Es wäre nicht nachvollziehbar, frisch zubereitetes Essen in den Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19% zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferungen weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden“, so Landtagsdirektkandidat Dr. Eric Tjarks.
Aus Sicht der GRÜNEN sprechen die aktuellen Zahlen klar für eine Beibehaltung des reduzierten Steuersatzes, da nach drei Verlustjahren in Folge die heimischen Restaurants und Hotels noch nicht die Vorkrisenumsätze erreicht haben, diese liegen nach Branchenangaben inflationsbereinigt immer noch 11,4% unter denen des Jahres 2019, also vor Ausbruch der Pandemie.
Alleine in dem Zeitraum von 2019 bis 2021 ist die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen um 36.000 auf 186.600 zurückgegangen.
„Wir brauchen aber Selbständigkeit und Unternehmertum als unverzichtbare Säule unserer Wirtschaft und Gesellschaft; Arbeits-und Ausbildungsplätze, aber auch gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt müssen erhalten und gestärkt werden“, ergänzt GRÜNEN Vorstandssprecher Matthias Schimpf.
Politik und Gesellschaft fordern von der Gastronomie die sichere und ordnungsgemäße Abgabe von Lebensmitteln, sowie auch die notwendigen Investitionen in Nachhaltigkeit.
Insoweit wäre es kontraproduktiv, jetzt den reduzierten Mehrwertsteuersatz auslaufen zu lassen und die Branche mit der Wiedereinführung des Steuersatzes von 19% zu belasten,was überdies für den Endverbraucher eine Preiserhöhung um 12% bedeuten würde.
„Es ist nunmehr geboten, zeitnah eine klare Entscheidung zugunsten der Gastro-Branche zu treffen, damit die Verunsicherung ein Ende hat und Planungssicherheit einkehrt“, so Tjarks und Schimpf abschliessend.