Südhessen: Schwerpunktkontrollen auf Autobahnen in Südhessen
Omnibusse im Visier der Polizei: Rund 26.000 Euro Sicherheitsleistung einbehaltenSÜDHESSEN. - Bei Schwerpunktkontrollen auf südhessischen Autobahnen hatten Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen Kraftomnibusse im Visier.
Vom 17. bis 21. Oktober überprüften sie mit Unterstützung eines Kollegen des Polizeipräsidiums Karlsruhe insgesamt 15 Busse. Bei den gestoppten Fahrzeugen, von denen drei aus Deutschland stammen, wurde jedes von den Polizisten beanstandet.
Insgesamt erhoben die Ordnungshüter wegen eingeleiteter Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten rund 26.000 Euro an Sicherheitsleistung.
Am Mittwoch, 17. Oktober, stoppten die Polizeibeamten auf der Autobahn 67 bei Viernheim einen tschechischen Reisebus. Da der Linienbetreiber aus Deutschland wegen ständiger Verstöße nicht mehr im Besitz einer erforderlichen Genehmigung für den gewerblichen Personenverkehr ist, wurde die Weiterfahrt untersagt.
Daneben stellten die Beamten bei der Überprüfung mehrfache Geschwindigkeitsverstöße sowie Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest.
Auch ein serbischer Reisebus, der von Belgrad in Richtung Frankfurt unterwegs war und am Donnerstag, 18. Oktober, auf der Autobahn 5 bei Gräfenhausen angehalten wurde, konnte seine Fahrt nicht fortführen. Die beiden Fahrer des Busses waren bereits über 24 Stunden unterwegs.
Um ihre Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten zu verschleiern, nutzten sie die Fahrerkarten anderer Fahrer. Zudem wurde permanent die Geschwindigkeit überschritten. Insgesamt mussten die Fahrer und das Unternehmen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000 Euro aufbringen.
Ebenfalls eine saftige Sicherheitsleistung musste ein bosnischer Unternehmer zahlen. Bei dem Fahrzeug, das am Samstag, 20. Oktober, auf der Autobahn 67 bei Pfungstadt kontrolliert wurde, entdeckten die Polizeibeamten einen nachträglich eingebauten Zusatztank für Dieselkraftstoff.
Der unsachgemäße Einbau im Gepäckraum des Omnibusses bedeutete eine deutliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Die Weiterfahrt wurde untersagt und das Fahrzeug sichergestellt.
Die Fahrgäste mussten mit einem Ersatzfahrzeug weiterbefördert werden. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro zur Verfahrenssicherung war die Folge für das Unternehmen.