Hessenweite Kontrollen: Kein Fahrtantritt für alkoholisierte Brummifahrer
SÜDHESSEN. - Alkoholisierte und unter Drogeneinfluss stehende Fahrzeugführer stellen ein enormes Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Die Polizistinnen und Polizisten in Hessen führen tagtäglich mobile und stationäre Kontrollen durch, um solche Fahrzeugführer aus dem Verkehr zu ziehen.
Da die Kontrolleure nicht immer und überall gleichzeitig sein können, kommt es leider noch viel zu oft zu Verkehrsunfällen, die durch berauschte Fahrzeugführer verursacht wurden.
Präventionsmaßnahmen stehen im besonderen Fokus der Polizei, um gerade auch solche Unfälle zu verhindern. Am heutigen 27. Januar 2019 findet hessenweit eine solche Präventionsmaßnahme statt, die ihren Fokus auf dem gewerblichen Güterverkehr hat.
Bis in die späten Abendstunden hinein werden hessenweit rund 250 Polizistinnen und Polizisten der Flächenpräsidien - mit Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei - unterwegs sein, um den Fahrtantritt fahruntüchtiger Fahrzeugführer zu verhindern.
Die Erfahrungen der Polizei zeigen, dass Fahrer gewerblicher Transporte, die nach Ablauf des Sonntagfahrverbotes und damit der Beendigung ihrer Wochenruhezeit ihre Fahrt antreten, immer wieder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
An diesem Punkt setzt die heutige Kontrollaktion an, die hessenweit die erste dieser Größe zu der Thematik ist. Die Polizistinnen und Polizisten in allen Polizeipräsidien werden, vor allem an Parkplätzen und Rastanlagen entlang der Autobahnen, die Fahrer gewerblicher Transporte ansprechen und ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen.
Diese sogenannte Abfahrtskontrolle verfolgt das Ziel die Abfahrt von fahruntüchtigen Fahrern zu verhindern. Gleichzeitig möchte die Polizei durch die hessenweite Aktion auf die stetig, auch unter diesem Aspekt stattfindenden Kontrollen, aufmerksam machen.
Auch wenn der Schwerpunkt der Kontrollen dieses Mal auf der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrer des gewerblichen Güterverkehrs liegt, werden die Kontrolleure selbstverständlich auch weitere festgestellte Verstöße nicht ungeahnt lassen.